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Förderprogramm

2024
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Unser Förderprogramm 2024

Wir unterstützen Ihren Kauf! Auch in 2024 unterstützen wir Sie beim Kauf energieeffizienter Produkte in fünf Bereichen:

  • Wärmeerzeugung
  • E-Mobilität
  • Solar
  • Haushalt
  • Beleuchtung
1. Förderregelungen für Wärmeerzeugungsanlagen (1,2)  
Bei der Erneuerung der Heizungsanlage aus dem Stadtwerke-SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) fördern wir Sie mit 200,00 €
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung von mindestens drei elektronischen Heizkörperthermostaten eine Förderung 50,00 €

 

2. Förderregelungen für E-Mobilität (2)  
Bei der Anschaffung einer Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aus dem SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) erhalten Sie 150,00 €

 

3. Förderregelungen für Photovoltaikanlagen (2)  
Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp aus dem SMART-TEC-Portfolio (Kauf, Pacht, Contracting) erhalten Sie eine Förderung von 100,00 €

 

4. Förderregelungen für Haushaltsgeräte (2,4,5)  
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung eines Kühl- oder Gefrierschrankes, einer Waschmaschine, eines Wäschetrockners oder
einer Geschirrspülmaschine der Effizienzklasse A und B eine Förderung.
40,00 €
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung eines TV-Gerätes der Effizienzklasse A und B eine Förderung.

30,00 €

 

5. Förderregelungen für „LED-Beleuchtung“ (3,4,5)  
Privatkunden der Stadtwerke erhalten bei der Anschaffung von LED-Leuchtmitteln der Effizienzklasse A und B eine Förderung für maximal 2,50 €

 

1 | Sofern der Bezug von Erdgas vor Ablauf der Bindungsdauer von 2 Jahren beendet wird, ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.

 

2 |Sofern die Stromlieferung durch die Stadtwerke Herne vor Ablauf der Bindungsdauer von 2 Jahren beendet wird, so ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.

 

3 | Sofern die Stromlieferung durch die Stadtwerke Herne vor Ablauf der Bindungsdauer von einem Jahr beendet wird, so ist der Zuschussnehmer zur sofortigen Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Fördermittel verpflichtet.

 

4 | Bedingung: Gilt nur durch Anschaffung bei einem Händler im Stadtgebiet Herne im Kalenderjahr 2024.

 

5 | Eine Förderung wird pro Stromlieferungsvertrag der Stadtwerke Herne gewährt. Eine erneute Förderung ist erst nach Ablauf der Bindungsfrist möglich. Lieferverträge für die Allgemeinstromversorgung sind ausgenommen.

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Förderprogramm 2024

Wichtig!

Die Auszahlung der Förderung erfolgt über die nächste Jahresendabrechnung des angegebenen Vertragskontos. Bei Erreichen der Obergrenzen
behalten wir uns eine vorzeitige Schließung des Förderprogrammes 2024 vor.

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44623 Herne
Terminvereinbarung Herne

 

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Hauptstraße 263
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