Stadtwerke Herne AG




EEG-Umlage

Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 werden ab dem 1. Januar 2010 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Stattdessen haben die 4 Übertragungsnetzbetreiber Amprion, EnBW, Transpower und Vattenfall künftig den gesamten EEG Strom über die Börse an den Markt zu geben. Im Gegenzug dazu sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG Umsetzung gedeckt werden.

Bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres wir die EEG Umlage für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.

Für das Jahr 2012 beträgt die Umlage 3,592 ct/kWh.

Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) die EEG Umlage gemäß § 6 Abs. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kWh begrenzen.


Die Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2012 und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.eeg-kwk.net.

Informationen über die besondere Ausgleichsregelung erhalten Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).


Stadtwerke Herne AG, im November 2011