Ab 2008 sind im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Herne AG die neuen Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) in Kraft getreten. Die bisher gültigen TAB aus dem Jahre 2001 haben damit ihre Gültigkeit verloren.
Die TAB sind Bestandteil des Vertrags zwischen den Stadtwerken Herne AG und dem Kunden. Sie regeln die technischen Anforderungen an die Kundenanlage, die über die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) hinausgehen.
Nach den NAV ist der Netzbetreiber berechtigt, TAB festzulegen. Darin sind weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlageteile sowie an den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel enthalten.
Durch die TAB soll in erster Linie sichergestellt werden, dass von den Kundenanlagen keine störenden Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz oder auf andere Kundenanlagen möglich sind. Als anerkannte Regeln der Technik müssen die TAB von der Elektrofachkraft eingehalten werden.
Die Herausgabe der TAB ist durch § 20 der NAV geregelt.
- Sie können die TAB 2007 in Kürze hier herunterladen
- oder in unserem KundenCenter einsehen