Für Kunden in Herne
Bedingungen für den Netzzugang

Im Netzgebiet Herne gelten folgende Allgemeine Bedingungen für den Anschluss von Letztverbrauchern an das Niederspannungsnetz und die Anschlussnutzung.
NAV - Niederspannungsanschlussverordnung
Öffentliche Bekanntgabe der nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ab 1.7.2010 Stadtwerke Herne AG) gemäß § 29 Abs. 1 NAV
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 / 2485 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Zusätzlich machen wir bekannt, dass sich die Ergänzenden Bedingungen zum 1.8.2007 geändert haben.
Die NAV mit den Ergänzenden Bedingungen - einschließlich des Preisblattes - können auf dieser Internetseite eingesehen oder bei uns kostenfrei angefordert werden:
Stadtwerke Herne AG, Grenzweg 18, 44623 Herne.
Downloads
Netzanschlusskosten
Wie in den „Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ unter Ziff. I 3. dargelegt, richten die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses sowie für eine Änderung des Netzanschlusses nach einem individuell kalkulierten Angebot.