Stromnetz
Entgelte für den Netzzugang
Hinweis: Rechtsmittel gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen eingelegt
Die für uns zuständige Regulierungsbehörde hat mit Wirkung zum 01.01.2009 unsere Erlösobergrenzen festgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir gemäß ARegV die Anpassung der Erlösobergrenze 2010 ermittelt, die aktuellen Preisblätter - für Kunden mit und ohne Lastgangzähler - erstellt und auf den o. a. Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen haben wir Beschwerde eingelegt, so dass die veröffentlichten Entgelte nur vorläufig sind und unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung stehen.
Damit ist nicht ausgeschlossen, dass wir am Ende des Rechtsmittelverfahrens, über dessen Ausgang wir Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit informieren werden, eine rückwirkende Nachberechnung der Netznutzungsentgelte entsprechend § 12 Abs. 7 unseres Lieferantenrahmenvertrages vornehmen müssen.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV