Stadtwerke Herne AG




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Allgemeine Bedingungen SMS-Service

§ 1 Inhalt der Service-Leistung
Der Anbieter ermöglicht Benutzern das Versenden von SMS (Short Message Service – Kurznachrichten) an Mobilfunkendgeräte über das Internet. Der Nutzer muss sich selbst Zugang zum Internet verschaffen und alle damit verbundenen Kosten selbst tragen. Der Anbieter übergibt die angelieferten SMS an die entsprechenden GSM-Netzbetreiber. Der Anbieter ist frei in der Wahl der Art der Übergabe und der Wahl der Wege der Übergabe bis zu den Netzbetreibern.
§ 2 Pflichten der Nutzer und Missbrauchsverbot
(1) Der Nutzer erklärt sich bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (Registrierungsdaten) nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen, und diese Registrierungsdaten gegebenenfalls zu aktualisieren. Wird diese Pflicht nicht erfüllt oder falls für den Anbieter der Verdacht einer Nichterfüllung dieser Pflicht bestehen sollte, ist der Anbieter berechtigt, den Nutzeraccount vorübergehend oder auf Dauer zu löschen, und den Nutzer von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienste gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Dienstes für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und Urheber-, Namens- und Markenrechte sowie Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte Dritter zu beachten.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu unterlassen, insbesondere
-den Dienst nicht zum unaufgeforderten Versand von SMS an Dritte, z. B. zu Werbezwecken (Spam) zu nutzen,
-keine SMS zu versenden, in denen der Empfänger aufgefordert wird, Mehrwerttelefonnummern (z.B. 0190er-Nummern) anzurufen oder SMS an Premium-SMS-Nummern zu verschicken,
-keine SMS mit strafbaren, rechtswidrigen, beleidigenden, verleumderischen oder sittenwidrigen Inhalten zu versenden,
-keine SMS mit Inhalten, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigungen werben oder zu einer Straftat auffordern, zu versenden,
-keine SMS mit Inhalten, die schwerwiegend gegen die Interessen des Anbieters verstoßen, zu versenden,
-anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Benutzernamen und Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
(4) Wird der Anbieter von Dritten wegen eines vertragswidrigen oder schuldhaften Verhaltens des Nutzers, insbesondere wegen Verstoßes gegen seine vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen, ist der Nutzer hierfür im Verhältnis zum Anbieter alleine verantwortlich. Der Nutzer stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 3 Gewährleistung
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Einhaltung von Absendungs- und Zugangszeiten. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der SMS-Versand den Anforderungen der Nutzer entspricht, unterbrechungsfrei, pünktlich, sicher oder fehlerfrei ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den Versand der SMS an Mobilfunkgeräte und den Empfang der SMS durch Mobilfunkgeräte.
§ 4 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachstehenden Absätzen nichts anderes ergibt.
(2) Bei Sachschäden ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Der Anbieter haftet für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,- € je geschädigter Person, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf 10 Mio. € je schadensverursachendem Ereignis beschränkt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die auf dasselbe Ereignis zu zahlen sind, diese Höchstgrenzen, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
(4) Insbesondere haftet der Anbieter – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für Schäden oder Folgeschäden auf Grund verzögerter oder unterbliebener Auslieferung von SMS. Die Haftung für den Verlust oder die Vernichtung von Daten des Nutzers, für Fehler bei der Speicherung oder Weiterleitung von SMS-Nachrichten ist ausgeschlossen.
(5) Die vertraglichen Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Anbieter im Sinne dieser AGB ist die Stadtwerke Herne AG.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den SMS-Versand jederzeit mit sofortiger Wirkung mit oder ohne Benachrichtigung der Nutzer zu ändern oder einzustellen. Vorstehendes umfasst ebenfalls das Recht des Anbieters, die AGB ohne Vorankündigung zu ändern.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der betreffenden unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll diejenige wirksame Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB am nächsten kommt.
(4) Diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen Nutzer und Anbieter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Herne, 31.10.2003

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