§ 1 Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Bedingungen regeln die für die Nutzung des Online-Kundencenters der Stadtwerke Herne sowie die in diesem Rahmen angebotenen Leistungen.
§ 2 Technische Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Kundencenters durch den Kunden ist ein Internet- oder ein proprietärer Online-Dienst mit Internet-Zugang sowie eine E-Mail Adresse. Des Weiteren benötigt der Kunde eine Benutzerkennung und ein Passwort. Vor der ersten Nutzung muss sich der Kunde einmalig registrieren. Dazu teilt er seine Kundenummer, Namen, Wohnort und eine gültige E-Mail-Adresse mit. Außerdem wählt er ein Passwort. Der Aktivierungsschlüssel zur Freischaltung wird ihm daraufhin per Post zugesendet.
Die im Online-Kundencenter nutzbaren Online-Dienste werden ausschließlich mit einer SSL-Verschlüsselung übertragen.
§ 3 Sicherheitsvorkehrungen
Zur Abwicklung der Kundengeschäfte über das Online-Kundencenter registriert sich der Kunde mit einem persönlichen Benutzernamen und einem Passwort, welche vom Kunden geheim zu halten sind. Der Kunde kann sein Passwort jederzeit im Online-Kundencenter ändern. Das bisherige Passwort wird dann ungültig.
§ 4 Sperre/Löschung
Der Zugang zum Online-Kundencenter wird gesperrt oder gelöscht, wenn der Kunde dies durch Benachrichtigung über unser Kontaktformular veranlasst. Die Kommunikation mit uns zu Ihren Verträgen kann danach nur noch postalisch, telefonisch per E-Mail oder persönlich erfolgen.
§ 5 Zugangswege
(1) Der Kunde erhält Zugang zum Kundencenter über http://www.stadtwerke-herne.de
(2) Sollte der Kunde über einen anderen Zugangsweg (z. B. über das Anklicken von unterstrichenen Namen oder Hinweisen (sog. Links) oder mittelbar über andere Dienstanbieter) zum Kundencenter gelangen, so geschieht dies auf sein Risiko.
§ 6 Abgabe von Erklärungen
(1) Erklärungen jeder Art (z. B. Zählerstandsangabe oder Adressänderungen) sind abgegeben, wenn der Kunde diese durch Anklicken des Absende-Buttons zur Übermittlung an die Stadtwerke Herne freigegeben hat. Die Datenfreigabe darf im Internet erst erfolgen, wenn auf dem Bildschirm angezeigt wird, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.
(2) Der Kunde trägt das Übermittlungsrisiko für die durch ihn abgegebenen Erklärungen. Der Kunde hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist für alle unter seiner Benutzerkennung und seinem Kennwort eingegebenen Daten verantwortlich. Die von den Stadtwerken Herne ausgeführten Aufträge sind vom Kunden zu überprüfen und ggf. unverzüglich zu reklamieren.
§ 7 Free-SMS Service
(1) Die Stadtwerke Herne ermöglichen dem Kunden das Versenden von Kurznachrichten (SMS) an Mobilfunkendgeräte über das Internet. Der Kunde muss sich selbst Zugang zum Internet verschaffen und alle damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Stadtwerke Herne übergeben die angelieferten SMS an die entsprechenden GSM-Netzbetreiber. Die Stadtwerke Herne sind frei in der Wahl der Art der Übergabe und der Wahl der Wege der Übergabe bis zu den Netzbetreibern.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Free-SMS-Services die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Schutze der Jugend, einzuhalten und Urheber-, Namens- und Markenrechte sowie Persönlichkeitsrechte und sonstige Schutzrechte Dritter zu beachten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu unterlassen, insbesondere
- den Dienst nicht zum unaufgeforderten Versand von SMS an Dritte, z. B. zu Werbezwecken (Spam) zu nutzen,
- keine SMS zu versenden, in denen der Empfänger aufgefordert wird, Mehrwerttelefonnummern (z.B. 0190er-Nummern) anzurufen oder SMS an Premium-SMS-Nummern zu verschicken,
- keine SMS mit strafbaren, rechtswidrigen, beleidigenden, verleumderischen oder sittenwidrigen Inhalten zu versenden,
- keine SMS mit Inhalten, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigungen werben oder zu einer Straftat auffordern, zu versenden,
- keine SMS mit Inhalten, die schwerwiegend gegen die Interessen der Stadtwerke Herne verstoßen, zu versenden,
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Benutzernamen und Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
(4) Werden die Stadtwerke Herne von Dritten wegen eines vertragswidrigen oder schuldhaften Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Verstoßes gegen seine vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen, ist der Kunde hierfür im Verhältnis zu den Stadtwerken Herne alleine verantwortlich. Der Kunde stellt die Stadtwerke Herne insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Die Stadtwerke Herne übernehmen keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes und dafür, dass der Versand unterbrechungsfrei, pünktlich, sicher oder fehlerfrei ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einhaltung von Absendungs- und Zugangszeiten. Die Stadtwerke Herne übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass der SMS-Versand den Anforderungen des Kunden entspricht.
(6) Die Stadtwerke Herne behalten sich das Recht vor, den SMS-Versand jederzeit mit sofortiger Wirkung mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden zu ändern oder einzustellen.
§ 8 Sorgfaltspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Vorgaben zur technischen Nutzung des Kundencenters einzuhalten und es nur im Rahmen der vorgegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Der Kunde wird insbesondere Sorge dafür tragen, dass durch ihn bzw. durch die von ihm genutzten Datenverarbeitungssyteme keine Störungen der Online-Dienste (insbesondere durch Viren) erfolgen.
(2) Hat der Kunde den Verdacht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von seiner Benutzerkennung und/oder seinem Kennwort erlangt hat, muss er unverzüglich sein Kennwort ändern bzw. die Sperrung seines Zugangs veranlassen.
(3) Der Kunde sollte seine Benutzerkennung und sein Kennwort nicht abspeichern. Der Cache des verwendeten Browsers ist im Internet zu deaktivieren oder nach der Nutzung zu löschen.
§ 9 Mitwirkungspflichten
Änderungen der angegebenen E-Mail-Adresse muss der Kunde über die Online-Dienste unverzüglich den Stadtwerken Herne mitteilen.
§ 10 Online-Rechnung
(1) Die Stadtwerke Herne ermöglichen dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten seine Rechnung im Online-Kundencenter als PDF-Datei abzurufen.
(2) Voraussetzung für das Öffnen dieser Datei ist die vorherige Installation des Programms „Adobe Acrobat-Reader“ in der aktuellsten Version durch den Kunden.
(3) Voraussetzung für die Bestellung der Online-Rechnung Kunde ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Kunden für die entsprechende Kundennummer. Die Rechnung in Papierform entfällt für den Kunden mit dem Zeitpunkt der Umstellung auf Online-Rechnung. Die bereitgestellten Rechnungsdaten umfassen alle Positionen, die auch in einer Rechnung der Stadtwerke Herne auf Papier enthalten sind.
(4) Online-Rechnungen werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zur Verfügung gestellt. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG und müssen vom Finanzamt als elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug anerkannt werden.
(5) Für die Online-Rechnung und die zugehörige Signatur-Datei gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Gültigkeit und Unversehrtheit der Online-Rechnung und der dazugehörigen Signatur-Datei müssen vom Empfänger umgehend nach Erhalt geprüft und das Prüfergebnis archiviert werden. Die Prüfung kann kostenlos über den Internet-Dienst www.signature-check.de vorgenommen werden.
(6) Die Stadtwerke Herne benachrichtigen den Kunden per E-Mail, wenn die Rechnungsdaten abrufbereit zur Verfügung stehen. Voraussetzung für den Erhalt der Benachrichtigungsmail ist, dass der Kunde für die Online-Dienste der Stadtwerke Herne seine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben hat, unter der ihm die Benachrichtigungsmail zugesandt werden soll.
(7) Der Kunde muss zum Abrechnungstermin seine Rechnung abrufen. Nicht abgerufene Rechnungen gelten mit dem dritten Werktag nach Bereitstellung der Rechnungsdaten als zugegangen (Zugangsfiktion).
(8) Stehen dem Kunden die technischen Möglichkeiten zum Abrufen der Rechnungen nicht zur Verfügung, hat er den Stadtwerken Herne dies unverzüglich mitzuteilen.
(9) Eine Kündigung der Online-Rechnung ist über die Online-Dienste jederzeit möglich. Ausgenommen davon sind Kunden, die auf Stichtagsabrechnung/Selbstablesung zum 31.12. umgestellt haben. Da der Bezug einer Online-Rechnung eine Voraussetzung für die Stichtagsabrechnung/Selbstablesung zum 31.12. darstellt, ist eine Kündigung mit einem Verzicht auf die Stichtagsabrechnung/Selbstablesung zum 31.12. verbunden. Der Kunde wird dann wieder auf den regulären – turnusmäßigen – Abrechnungstermin umgestellt. Die Kündigung der Online-Rechnung ist in diesem Fall nur per Anfrage an die Stadtwerke Herne möglich.
§ 11 Haftung bei Online-Diensten
(1) Die Stadtwerke Herne haften nicht für die Benutzbarkeit der Leistung von Internet- oder Serviceprovidern sowie für Schäden, die dem Kunden durch den Missbrauch des Passworts oder durch fehlerhafte Eingaben bei den Online-Diensten durch den Kunden verursacht werden.
(2) Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden durch die elektronische Übermittlung von Daten ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der Parteien auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
(4) Der Kunde hat den Stadtwerken einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, statt der unwirksamen Klausel eine dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommende, rechtlich aber wirksame Klausel zu vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird von einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.
Herne, 01.02.2012