Online-Kundencenter
Online-Rechnung mit elektronischer Signatur
Seit dem 1. Oktober 2005 stellen wir alle Online-Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zur Verfügung. Diese benötigen Sie, wenn Sie (beispielsweise als Unternehmer) gegenüber dem Finanzamt nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Durch die Signatur sind die Herkunft und inhaltliche Unversehrtheit der Ihnen übermittelten Online-Rechnung nachweisbar. Die Online-Rechnung erfüllt damit die Anforderungen des § 14 Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und muss vom Finanzamt als elektronische Rechnung zum Vorsteuerabzug anerkannt werden.
Wenn Sie die Online-Rechnung mit Signatur downloaden, stellen wir Ihnen beide Dateien (Rechnung und Signatur) aus technischen Gründen als gepackte (*.zip) Datei zur Verfügung. In dieser zip-Datei ist neben Ihrer Online-Rechnung im pdf-Format die Signatur-Datei enthalten.
Die Prüfung von Online-Rechnung und Signatur können Sie auf www.signature-check.de vornehmen. Sie erhalten dort als Ergebnis einen Prüfbericht. Sie müssen die Prüfung direkt nach Erhalt der signierten Online-Rechnung durchführen und zusammen mit den beiden anderen Dokumenten archivieren.
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