Grundversorgung Strom
Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haus-
haltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrund-
versorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Allgemeinen Versorgungs-
bedingungen Strom (AVBEltV) und gilt automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Verträge zu Allgemeinen Tarifpreisen).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Verträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen – wurden ab dem 22.04.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Herne vom 01.01.2007 umgestellt. Eine Preisanpassung ist damit nicht verbunden.
Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auf unserer Internetseite abgerufen werden und stehen Ihnen in unserem KundenCenter am Berliner Platz 9 zur Verfügung.
Über künftige Änderungen der Ergänzenden Bedingungen werden die Stadtwerke Herne durch öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf ihrer Internetseite informieren.
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