Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)

Einfach selbst Solarstrom erzeugen

Steckerfertige PV-Anlagen – auch Plug-In-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke genannt – ermöglichen Ihnen einen sehr einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Die kleinen Solarmodule können ohne umfassende Installation genutzt werden und werden einfach über eine herkömmliche Steckdose mit Ihrem Haushalt verbunden. Eine feste Einbindung in die Hausinstallation ist nicht notwendig, daher ist das Verfahren deutlich unkomplizierter als bei größeren PV-Anlagen. 

 

Nachfolgend erfahren Sie, welche technischen Voraussetzungen gelten und welche Meldungen notwendig sind.

Technische Voraussetzungen

Auch steckerfertige PV‑Anlagen müssen die grundlegenden technischen Regeln einhalten. Dazu gehören die Technischen Anschlussregeln (TAR) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers.

 

Für Balkonkraftwerke gelten zusätzlich folgende Punkte: 

  • Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose nicht mehr verpflichtend 

  • Seit Dezember 2025 ist der Anschluss über herkömmliche Haushaltssteckdosen erlaubt

  • Absicherung des Stromkreises 

  • Der Stromkreis, an den die Anlage angeschlossen wird, muss passend abgesichert sein. In bestehenden Stromkreisen ist häufig der Austausch der Sicherung durch eine kleinere Sicherung notwendig

  • Maximale Leistung: 800 W Wechselrichterleistung/ 2 kWp-Modulleistung 

  • Pro Anschlussnutzeranlage sind maximal 800 W Wechselrichterleistung/ 2 kWp-Modulleistung erlaubt

  • Der eingesetzte Wechselrichter muss die Vorgaben der VDE‑AR‑N 4105 erfüllen

  • Die zugehörige Herstellererklärung oder das Zertifikat müssen dem Betreiber vorliegen und auf Verlangen vorgelegt werden können

  • Erforderlicher Zählertausch 

  • Für den Betrieb wird ein Zweirichtungszähler benötigt. Ein einfacher Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre darf nicht verwendet werden

Meldepflichten und weitere Hinweise

Gerade bei älteren Gebäuden sind diese Anforderungen oft nicht erfüllt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen eingetragenen Elektroinstallateur. 

 

Auch wenn für steckerfertige PV‑Anlagen in der Regel keine Einspeisevergütung gezahlt wird, da der Eigenverbrauch in der Regel die wirtschaftlichere Nutzung ist, besteht eine Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.