Infos für Einspeiser
Ihre Einspeiseanlage – das müssen Sie wissen
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder einen Energiespeicher installieren? Dann sollten Sie vor der Inbetriebnahme einige wichtige Fragen klären:
- Möchte ich Strom ins Netz einspeisen oder nur selbst verbrauchen?
- Soll ich eine Vergütung für die Einspeisung erhalten?
- Welche gesetzlichen Vorgaben muss ich erfüllen, wenn ich einspeise?
- Wann ist eine Direktvermarktung erforderlich und was bedeutet das für mich?
Wann brauche ich einen Einspeisevergütungsvertrag?
Ein Vertrag ist notwendig, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG wünschen.
Für Photovoltaikanlagen gilt:
- Über einschließlich 25 kWp installierte Leistung → Einspeisevergütungsvertrag
- Anlagen kleiner als 25 kWp → Datenblatt mit den wichtigsten Angaben genügt. · Wenn Sie keine Vergütung möchten (z. B. vollständiger Eigenverbrauch), teilen Sie uns das bitte mit.
Grundlegende Schritte vor der Installation
1. Installateur beauftragen
Nur zugelassene Elektrofachbetriebe dürfen die Installation und Netzanschlussanmeldung vornehmen.
2. Steuerungsregime festlegen
Für neue Anlagen ab einer maximalen elektrischen Leistung von 7 kWp sind technische Einrichtungen zur Fernsteuerung Pflicht.
3. Genehmigung vom Netzbetreiber
Vor dem Bau muss die Netzverträglichkeit geprüft und eine Zusage erteilt werden.
4. Anlage anmelden
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme.
5. Steuerliche Behandlung klären (bei Vergütung)
Mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen? Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab.
Wichtiger Hinweis zur EEG-Vergütung
Damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten können müssen Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden.
Einfach zur eigenen Erzeugungsanlage – Ihr Überblick für den Netzanschluss
Ob Photovoltaikanlage, KWK-Anlage oder Blockheizkraftwerk: Wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen möchten, können Sie Ihre Anlage bequem online anmelden – schnell, digital und Schritt für Schritt erklärt.
Damit alles reibungslos funktioniert, haben wir für Sie verständlich zusammengefasst, welche Meldungen notwendig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf aussieht. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Direkt zum:
- Netzanschlussportal (Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken Herne)
- Marktstammdatenregister (gesetzliche Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur
Wo muss ich meine Anlage melden – und warum?
1. Anmeldung bei den Stadtwerken Herne – über das Netzanschlussportal
Hier melden Sie Ihre Erzeugungsanlage vor Baubeginn an. Warum? Damit geprüft werden kann, ob der vorhandene Netzanschluss geeignet ist und welche technischen Anforderungen gelten. Im Portal reichen Sie u. a. folgende Informationen ein:
- Daten zur geplanten Anlage
- Technische Unterlagen (z. B. Messkonzept, Übersichtsschaltbild)
- Angaben Ihres Installateurs
2. Registrierung im Marktstammdatenregister
Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Warum?
Erst nach erfolgreicher Registrierung darf der Netzbetreiber die gesetzliche Einspeisevergütung auszahlen.
3. Vertrag für Vergütung abschließen
Damit wir Ihren eingespeisten Strom gemäß den gesetzlichen Vorgaben vergüten können, schließen wir mit Ihnen einen Vergütungsvertrag ab. Sobald Ihre Erzeugungsanlage bei uns angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert ist, stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Der Vertrag regelt die Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms nach EEG bzw. KWKG und enthält u. a.:
- Angaben zu Ihrer Erzeugungsanlage
- die für Ihre Anlage geltende Vergütungsart
- Ihre Bankverbindung für die Auszahlung
Sobald uns der vollständig ausgefüllte Vertrag vorliegt, können wir Ihre Einspeisevergütung zuverlässig und gesetzeskonform abrechnen.
Alles bereit für den Anschluss? – So läuft der Prozess ab
1. Anmeldung über das Netzanschlussportal
Nachdem Sie Ihre Anlage online angemeldet haben, prüft das Portal bereits viele Angaben automatisch. Wenn zusätzlich Unterlagen notwendig sind, erhalten Sie eine Nachricht direkt über das Portal oder per E-Mail.
Hinweis: Die vollständige Prüfung der Unterlagen erfolgt durch uns – das Portal unterstützt bei der Übersicht, ersetzt aber keine fachliche Prüfung.
2. Darf ich erst bauen und dann melden?
Nein. Die Anmeldung im Netzanschlussportal muss vor Baubeginn erfolgen. Erst wenn Sie eine Einspeisezusage oder ein Vertragsangebot erhalten haben, kann Ihr Installateur die Anlage final errichten und später die Inbetriebnahme beantragen.
3. Gibt es Anlagen ohne Genehmigungspflicht?
Baurechtlich sind viele kleinere PV-Anlagen genehmigungsfrei. Unabhängig davon gilt jedoch immer:
Ø Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist grundsätzlich vorgeschrieben.
4. Was muss ich beim Bau beachten?
Die Anlage muss gemäß den technischen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien) installiert werden. Dazu gehören insbesondere:
- Einhaltung des vereinbarten Messkonzepts
- korrektes technisches Übersichtsschaltbild
- passende Schutzeinrichtungen
- ggf. Fernsteuerbarkeit (je nach Anlagengröße und Vorgaben)
Eine Übersicht über die konkreten technischen Anforderungen je Anlagengröße finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite.
Technische Anforderungen Ihrer Erzeugungsanlage – einfach erklärt
Damit Ihre Erzeugungsanlage sicher und gesetzeskonform an das Stromnetz angeschlossen werden kann, benötigen wir einige technische Unterlagen. Alle Dokumente werden entweder von Ihrem Installateur erstellt oder stehen Ihnen als Vorlage im Formular-Download bzw. im Netzanschlussportal zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie eine leicht verständliche Übersicht der Anforderungen – sortiert nach der Größe Ihrer Anlage.
1. Anlagen bis 800 W (Balkonkraftwerke)
Steckerfertige PV-Anlagen für den einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Genauere Informationen finden Sie im Abschnitt Steckfertige Photovoltaikanlagen.
Was wird benötigt – und was bedeutet das?
· Absicherung & Leistung
Stromkreis muss angepasst sein, max. 800 VA pro Anlage. Rücksprache mit Elektroinstallateur halten.
· Wechselrichter (VDE-AR-N 4105)
Muss Norm erfüllen, Herstellererklärung/Zertifikat bereithalten.
· Zählertausch
Zweirichtungszähler für Vergütung erforderlich, für Eigenverbrauch mindestens Rücklaufsperre im Zähler.
· Registrierung
Pflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist betroffen?
Betreiber von steuerbaren Erzeugungsanlagen ab 100 kW, Speicher- und KWK-Anlagen, Netzbetreiber, Direktvermarkter und Einsatzverantwortliche.
Welche Daten müssen bereitgestellt werden?
Stammdaten (z. B. technische Parameter) und Bewegungsdaten (z. B. Einspeiseleistung) müssen regelmäßig übermittelt werden.
Was sind Stammdaten?
Feste Informationen zur Anlage wie Standort, Leistung, Identifikatoren und technische Eigenschaften.
Was sind Bewegungsdaten?
Aktuelle Betriebswerte wie Einspeiseleistung oder Fahrpläne, die sich regelmäßig ändern.
Was ist ein Einsatzverantwortlicher (EIV)?
Die Person oder Organisation, die für die Steuerung der Anlage im Redispatch-Prozess verantwortlich ist.
Was ist ein Betreiber der Technischen Ressource (BTR)?
Der BTR ist für die technische Umsetzung der Redispatch-Maßnahmen zuständig.
Welche Abrufarten gibt es?
Aufforderungsfall: Netzbetreiber fordert aktiv eine Maßnahme an
Duldungsfall: Maßnahme wird automatisch durch den EIV umgesetzt
Welche Bilanzierungsmodelle stehen zur Verfügung?
Planwertmodell: basiert auf gemeldeten Fahrplänen
Prognosemodell: basiert auf Echtzeitprognosen
Wie erfolgt die Kommunikation?
Über standardisierte Schnittstellen wie Connect+ oder andere digitale Plattformen gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Was passiert bei einer Redispatch-Maßnahme?
Die Einspeiseleistung einer Anlage wird angepasst (hoch- oder heruntergefahren), um Netzengpässe zu vermeiden. Betreiber erhalten eine Entschädigung für die sogenannte Ausfallarbeit.
Gibt es gesetzliche Grundlagen?
Ja, u. a. das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).