Messstellennutzer

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Infos für Messstellennutzer

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, zum Messstellenbetrieb und zu selbstverbrauchten Strommengen. Sie suchen Preisblätter, Meldeformulare oder Anleitungen für Ihre Messeinrichtung? Auch dann sind Sie hier richtig. Wir haben die wichtigsten Dokumente für Sie zusammengestellt.

Smart Meter / Intelligentes Messystem

Willkommen in der Welt der digitalen Energie - Intelligente Stromzähler

Alles Wissenswerte zu Smart Metern bzw. Intelligenten Messsystemen auf einen Blick.

 

Ein Smart Meter ist ein intelligenter und fernauslesbarer Stromzähler, der Ihren Energieverbrauch nahezu in Echtzeit erfasst und dokumentiert. Über die digitale Anzeige können Sie nicht nur Ihren aktuellen Verbrauch ablesen, sondern auch die Werte der vergangenen Tage, Wochen oder Monate einsehen.

Ergänzt wird das System durch ein sogenanntes Gateway. Dieses ermöglicht neben der Nutzung der Verbrauchsdaten durch Ihren Energieversorger zahlreiche Vorteile für Sie: Die Zählerstände werden automatisch ausgelesen, und Sie können Ihren Stromverbrauch bequem am Computer analysieren, um Ihre Energieeffizienz gezielt zu verbessern.

Mit dem Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme wird die Digitalisierung der Energiewende vorangetrieben und die Grundlage für eine effizientere Energieversorgung geschaffen.

Ihre Vorteile

Mehr Überblick: Erkennen Sie genau, wann und wie viel Strom Sie verbrauchen.

Weniger Kosten: Nutzen Sie Energie gezielt und sparen Sie bares Geld.

Flexible Tarife: Profitieren Sie von Strompreisen, die sich an Tageszeiten anpassen.

Kein Aufwand: Ihre Verbrauchsdaten werden automatisch übermittelt.

Gut für die Umwelt: Unterstützen Sie die Integration erneuerbarer Energien.

 

Was kostet das?

Geringe Kosten:

  • Bis 6.000 kWh: 30 € pro Jahr
  • Über 6.000 kWh: 40 € pro Jahr

Die Preise sind gesetzlich geregelt. Detaillierte Informationen finden Sie im Preisblatt (Download Preisblatt).

Sicher: Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind umfassend geschützt.

 

Extras für Sie:

Energie-Cockpit: Behalten Sie Ihren Verbrauch jederzeit im Blick – bequem per App (Zählerfreunde) oder im Online-Kundencenter.

Hilfe vor Ort: Wir beraten Sie persönlich und kümmern uns um alle Details.

Häufig gestellte Fragen rund um intelligente Messsysteme

Woran erkenne ich einen Smart Meter (intelligentes Messsystem)

Ein Smart Meter – häufig auch als intelligentes Messsystem (iMSys) bezeichnet – besteht aus zwei zentralen Komponenten: einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) sowie dem Smart-Meter-Gateway als Kommunikationseinheit.

 

Es ermöglicht Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihren Stromverbrauch und unterstützt Sie dabei, Energie bewusster und effizienter zu nutzen.

Wie funktioniert ein intelligentes Messsystem?

Ihr Stromverbrauch wird viertelstündlich erfasst. Einmal täglich werden die Daten über das Smart-Meter-Gateway an Lieferant und Netzbetreiber übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich des zuständigen Netzbetreibers.

Warum werden intelligente Messsysteme eingeführt?

Das intelligente Messsystem ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern. Sie erhalten mehr Transparenz über Ihren Stromverbrauch und werden dabei unterstützt, bewusster mit Energie umzugehen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?

Eine moderne Messeinrichtung zeigt Ihren Stromverbrauch digital an, speichert ihn jedoch lediglich lokal.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) erweitert diese Funktion um ein Kommunikationsmodul – das Smart-Meter-Gateway. Dadurch können die Verbrauchsdaten zusätzlich sicher aus der Ferne übermittelt werden.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Einführung?

Die Einführung basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das im September 2016 in Kraft getreten ist.

Das intelligente Messsystem ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern. Sie erhalten mehr Transparenz über Ihren Stromverbrauch und werden dabei unterstützt, bewusster mit Energie umzugehen.

Warum soll die technische Aufrüstung erfolgen?

Durch den Ausbau erneuerbarer Energien wird die Stromerzeugung zunehmend dezentral und schwankungsanfälliger. Dadurch steigen die Anforderungen an Netzbetrieb und Laststeuerung.

Mit intelligenten Messsystemen soll eine technische Infrastruktur geschaffen werden, die diese Herausforderungen bewältigt. So werden beispielsweise variable Stromtarife möglich, bei denen sich Preise an Angebot und Nachfrage orientieren. Auch dezentrale Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen können gesteuert werden, um die Netzstabilität zu sichern – hierfür ist zusätzlich eine Steuerbox erforderlich.

Verbrauchen intelligente Messsysteme Strom?

Ja, intelligente Messsysteme benötigen eine geringe Menge Strom. Dieser Verbrauch wird jedoch nicht gemessen und Ihnen nicht berechnet. Die Kosten trägt der Netzbetreiber.

Sind intelligente Messsysteme geeicht?

Ja, intelligente Messsysteme sind geeicht.

Wie lange gilt die Eichung?

Die Eichgültigkeit beträgt acht Jahre.

Benötige ich einen Internetzugang?

Nein, für den Betrieb eines intelligenten Messsystems ist kein eigener Internetanschluss erforderlich.

Welche Messwerte werden erhoben?

Der Stromverbrauch wird im 15-Minuten-Takt erfasst und einmal täglich über das Smart-Meter-Gateway an berechtigte Marktteilnehmer (Energielieferant und Netzbetreiber) übertragen. Diese Daten werden zur Strommengen- und Netzbilanzierung benötigt.

Wie funktioniert die Datenerhebung?

Das Smart-Meter-Gateway bündelt die Daten einer oder mehrerer moderner Messeinrichtungen, verarbeitet sie und überträgt sie weiter. So können beispielsweise in einem Einfamilienhaus Einspeisedaten einer Photovoltaikanlage und Verbrauchsdaten einer Wärmepumpe zusammengeführt werden.

Die Übertragung erfolgt meist über ein GPRS-Modem mit SIM-Karte – vergleichbar mit der mobilen Internetverbindung eines Smartphones. Auch andere Technologien sind möglich.

Was passiert mit den Daten? Wer verwaltet sie?

Die Verwaltung der Daten erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Die Hoheit über die eigenen Daten liegt beim Kunden. Für zusätzliche Nutzungen, etwa im Rahmen eines variablen Tarifs, ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Datenschutz und Datensicherheit basieren auf dem Prinzip „Privacy by Design“. Das bedeutet, dass die Technik von vornherein so konzipiert ist, dass nur notwendige Informationen verarbeitet werden.

Absender und Empfänger sind erkennbar, der Inhalt der Daten ist jedoch verschlüsselt. Der Sicherheitsstandard entspricht dem von Onlinebanking oder dem elektronischen Personalausweis.

Was kostet ein intelligentes Messsystem?

Das Gesetz legt je nach Verbrauchsklasse Preisobergrenzen fest. Beispielsweise dürfen Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh maximal 100 Euro pro Jahr für ein intelligentes Messsystem zahlen. Für höhere Verbrauchsklassen gelten entsprechend höhere Obergrenzen.

Wer trägt die Kosten für Zähler, Einbau und Wartung?

Zunächst übernimmt der Messstellenbetreiber die Kosten für Gerät, Einbau, Betrieb und Wartung. Diese werden dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Preisobergrenzen berechnet.

Sollte der Zählerschrank für den Einbau angepasst werden müssen, trägt der Anschlussnehmer – also in der Regel der Eigentümer – die Umbaukosten. Ziel ist jedoch, den Austausch möglichst unkompliziert vorzunehmen.

Kann ich mit einem Smart Meter Energie oder Geld sparen?

Allein durch den Einbau entstehen keine direkten Einsparungen. Das System schafft jedoch Transparenz über das eigene Verbrauchsverhalten. Dadurch lassen sich Einsparpotenziale erkennen und gezielt nutzen.

Das Messsystem kann Verbrauchsdaten visualisieren und ein detailliertes Profil erstellen – die eigentliche Einsparung entsteht durch angepasstes Verhalten.

Welche weiteren Vorteile bieten intelligente Messsysteme?

Mit intelligenten Messsystemen sind beispielsweise monatliche Abrechnungen statt Abschlagszahlungen möglich. Zudem können flexible, individuell zugeschnittene Stromtarife angeboten werden.

Auch die Bündelung verschiedener Medien wie Strom, Gas oder Wasser ist perspektivisch denkbar. In Verbindung mit einer Steuerbox lassen sich bestimmte Anwendungen – etwa das Laden eines Elektroautos – gezielt und kostengünstig steuern.

Was hat der Smart Meter mit der Energiewende zu tun?

Immer mehr Verbraucher erzeugen selbst Strom, zum Beispiel über Photovoltaikanlagen. Diese sogenannten „Prosumer“ speisen Energie ins Netz ein und beziehen gleichzeitig Strom.

Um diese dynamischen Stromflüsse sicher zu steuern und effizient zu verteilen, sind präzise und zeitnahe Messungen erforderlich.

Kann es zu „Blackouts“ kommen?

Aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen sind entsprechende Szenarien äußerst unwahrscheinlich. Zudem verfügen die aktuellen Messeinrichtungen nicht über Abschaltfunktionen.

Kann mein Vermieter über den Einbau entscheiden?

Seit 2021 sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Bündelangebote möglich. Dabei muss der Vermieter bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Kosten für den Mieter dürfen nicht höher sein als die dem Vermieter berechneten Messentgelte.

Was ist beim Auszug zu beachten?

Da moderne Messeinrichtungen Verbrauchsdaten bis zu zwei Jahre speichern können, sollten diese beim Auszug gelöscht werden.

Falls keine Bedienungsanleitung vorliegt, kann diese heruntergeladen werden. Den benötigten PIN-Code können Sie per E-Mail beim zuständigen Messstellenbetreiber anfordern.

Moderne Messeinrichtung

Moderne Messeinrichtung

Dieser Zählertyp hat kein herkömmliches Zählwerk, sondern ein Display:

  • Bei einem modernen Zähler (ohne Übertragungsfunktion) lesen Sie den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) direkt auf dem Display ab. Lesen Sie den Zählerstand nur bis zum Komma ab.
  • Notieren Sie sich die Zählernummer.
  • Übermitteln Sie den Zählerstand zusammen mit der Zählernummer und dem Ablesedatum.

 

Tipp: Die Zählernummer finden Sie in der Nähe eines Strichcodes, der gut sichtbar auf dem Zähler angebracht ist.

 

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen rund um moderne Messeinrichtungen

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die klassischen, analogen Zähler. Sie verfügen über ein digitales Display, das neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen kann.

Was ist der Unterschied zu einem intelligenten Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht neben der modernen Messeinrichtung aus einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während eine moderne Messeinrichtung die Verbrauchsdaten nur anzeigt, kann das intelligente Messsystem die Daten zusätzlich fernübertragen.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber besetzt neben dem Lieferanten und dem Netzbetreiber eine eigene Marktrolle auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler sowie für die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.

Was besagt das Messstellenbetreibergesetz?

Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.

Wer ist für den Einbau moderner Messeinrichtungen zuständig?

Als Netzbetreiber nimmt die Astadtwerke Herne AG die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers in Herne wahr. Dadurch ist sie in der Regel für die Ausstattung der Verbrauchsstellen mit modernen Messeinrichtungen zuständig.

Bei wem werden moderne Messeinrichtungen eingebaut?

Alle Messstellen werden bis 2032 mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus gilt die Verbrauchsgrenze von 6.000 kWh pro Jahr bzw. die Erzeugungsgrenze von 7 kW Leistung. Messstellen, die über einer dieser Grenzen liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem.

Kann der Einbau einer modernen Messeinrichtung seitens Kunden abgelehnt werden? 

Nein, der Einbau kann nicht abgelehnt werden, da er gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Was kostet der Zählerwechsel?

Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos, wenn wir ihn im Rahmen des regulären Turnus wechseln. Wenn Sie außerhalb des Turnus einen Wechsel wünschen, wird der im Preisblatt ausgewiesene Preis fällig. Allerdings wird in beiden Fällen ein anderer Messpreis für die moderne Messeinrichtung in Rechnung gestellt. Den aktuellen Preis für eine moderne Messeinrichtung finden Sie hier: 

 

Hier ist ist eine Weiterleitung zum Downloadcenter.

Messstellenbetrieb und Ausstattung von Messeinrichtungen

Messstellenbetrieb und Ausstattung von Messeinrichtungen

Die Stadtwerke Herne AG übernimmt nach § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d. Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

 

Die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des MsbG schreitet voran: Die Stadtwerke Herne AG wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden.
  • Bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
  • Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

 

Soweit die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht nach MsbG vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, stattet die Stadtwerke Herne AG Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen aus:

  • Bei Neubauten und Gebäuden mit größerer Renovierung bis zur Fertigstellung.
  • Bei allen anderen Gebäuden sukzessive bis zum Jahr 2032.
Ausstattungsverpflichtung

Die Ausstattungsverpflichtung betrifft im Netzgebiet der Stadtwerke Herne AG nach derzeitigem Stand

  • Ca. 93.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen
  • Ca. 6.000 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme

 

Die tatsächliche Anzahl der umzubauenden Zähler kann sich in Abhängigkeit nachhaltiger Verbrauchsveränderungen bei Letztverbrauchern sowie in Folge von Neubauten, Renovierungen und Stilllegungen ändern. Die Angaben werden bei Bedarf aktualisiert.

Preisblatt

Preisblatt mit Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG

Weitergehende Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte entnehmen Sie dem Preisblatt.

Zum Downloadcenter
Messstellenvertrag
Messstellenvertrag

Messstellenvertrag

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern (Letztverbraucher und EEG-/KWK-Anlagenbetreiber) bzw. in den Fällen des § 6 MsbG mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen. Diese Verpflichtung gilt dabei ausschließlich für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

 

Der Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer kommt gemäß § 9 Abs. 3 MsbG dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer nach der Installation einer modernen Messeeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt – zu den auf dieser Website veröffentlichten Bedingungen.

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