Netzanschluss
für VerbraucherNeuanschluss
Ein Neuanschluss wird benötigt, wenn ein Gebäude erstmals an das Versorgungsnetz angeschlossen werden soll – zum Beispiel bei einem Neubau. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Gebäude sicher und zuverlässig mit Energie oder Wasser versorgt wird.
Die Beantragung kann bequem von zuhause in wenigen Minuten ausschließlich über unser Netzanschlussportal erfolgen. Für die Registrierung benötigen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse und ein von Ihnen gewähltes Passwort. Halten Sie für die Beantragung eines Neuanschlusses bitte auch einen Keller- / Erdgeschossgrundriss mit eingezeichnetem Hausanschlussraum sowie eine Kopie des amtlichen Lageplans bereit.
Ein Beispiel für einen amtlichen Lageplan finden Sie hier.
Anschlussänderung
Eine Anschlussänderung ist erforderlich, wenn sich die Anforderungen an Ihren bestehenden Netzanschluss ändern. Das kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise eine größere elektrische Leistung benötigen. Die übliche Leistung eines elektrischen Netzanschlusses in Herne liegt für Einfamilienhäuser bei 14,5 kW und bei Zweifamilienhäusern bei 24 kW. Eine Erhöhung der elektrischen Leistungsfähigkeit Ihres Anschlusses ist notwendig, wenn Ihr Energiebedarf durch neue Geräte, eine größere Wohnfläche oder eine gewerbliche Nutzung steigt.
Wichtig!
In einigen Fällen ist eine Anmeldung des neuen elektrischen Gerätes beim Netzbetreiber oder sogar eine Genehmigung des Netzbetreibers für seine Installation und seinen Betrieb erforderlich. So stellen wir sicher, dass das Versorgungsnetz stabil bleibt und Ihre Versorgung zuverlässig funktioniert.
Verbrauchseinrichtungen bis 11 kW Leistung und Durchlauferhitzer sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig und müssen ausschließlich über das Netzanschlussportal gemeldet werden. Die Anmeldung kann auch nach der Installation erfolgen.
Verbrauchseinrichtungen über 11 kW Leistung bedürfen in allen Fällen einer Genehmigung, die ebenfalls über das Netzanschlussportal beantragt werden kann. Die Installation und der Betrieb dürfen erst nach erteilter Zustimmung erfolgen.
Dies trifft u.a. auf die folgenden Gerätekategorien zu:
- Wärmepumpen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
- Klimageräte
- Stromspeicher
Nicht betroffen sind alltägliche Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner, Herd oder Einrichtungen mit jeweils weniger als 4,2 kW elektrischer Leistung.
Temporärer Anschluss Strom (Bauanschluss)
Ein Bauanschluss ist eine temporäre Lösung, die während der Bauphase eines Gebäudes genutzt wird. Er versorgt Ihre Baustelle über einen Baustromverteiler mit Strom, bis Ihr endgültiger Netzanschluss hergestellt und in Betrieb genommen wird.
Beantragen Sie hier Ihren Bauanschluss.
Ihre sechs Schritte zum Ziel
1. Anfrage im Netzanschlussportal
Ob Neubau oder Änderung eines bestehenden Anschlusses:
Bitte stellen Sie Ihr Netzanschlussbegehren ausschließlich über unser Netzanschlussportal.
Bei Neubauten laden Sie dort zusätzlich hoch:
- Keller‑ oder Erdgeschossgrundriss mit markiertem Hausanschlussraum
- Kopie des amtlichen Lageplans
2. Prüfung und Planung Ihres Anschlusses
Sind Ihre Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E‑Mail und im Portal.
Wir prüfen anschließend:
- ob Ihr Anschlusswunsch technisch realisierbar ist und
- welche Maßnahmen dafür nötig sind (z. B. Erdbauarbeiten, Leitungsverlegung, Anpassung eines vorhandenen Anschlusses).
Wenn ein Vor‑Ort‑Termin sinnvoll ist, melden wir uns zur Terminabstimmung bei Ihnen.
3. Angebotsplanung und Beauftragung
Auf Basis der Planung erstellen wir ein Angebot für Ihren Netzanschluss – unabhängig davon, ob es um Strom, Gas, Fernwärme oder Wasser geht.
- Sie werden informiert, sobald Ihr Angebot im Netzanschlussportal bereitsteht.
- Dort können Sie Leistungen und Kosten einsehen und das Angebot herunterladen.
Die Beauftragung Ihres Installateurs:
- Wählen Sie einen in unserem Netzgebiet zugelassenen Elektro‑/Fachbetrieb.
- Mit ihm gemeinsam besprechen Sie die Installation Ihrer Kundenanlage im Gebäude (z. B. Hausinstallation, Zählerschrank, Wärmepumpe, Ladeeinrichtung, PV‑Anlage) und das geplante Messkonzept.
4. Beauftragung des Netzanschlusses
Sind Sie mit dem Angebot einverstanden und haben Ihren Installateur festgelegt, beauftragen Sie uns direkt im Netzanschlussportal über den entsprechenden Bestätigungs‑Button.
- Sie können im Portal auch Ihren Installateur benennen, damit wir ihn in der weiteren Abwicklung berücksichtigen.
- Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung im Portal (zusätzlich per E‑Mail).
- Sind Erdbauarbeiten oder Arbeiten in Ihrem Gebäude erforderlich, finden Sie darin die Kontaktinformationen für die Terminvereinbarung.
5. Bau und Inbetriebnahme
Nun setzen wir Ihren Auftrag um:
- Wir führen die notwendigen Arbeiten am Netz und am Hausanschluss durch (Herstellung oder Anpassung).
- Ihr Installateur erstellt parallel die Kundenanlage im Gebäude.
Damit Sie den Anschluss auch nutzen können, ist eine Inbetriebnahme erforderlich:
- Dabei wird geprüft, ob alle technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Inbetriebnahme Ihrer Kundenanlage wird von Ihrem Installateur über unser Installateurportal beauftragt.
Zum Installateurportal‑Login (Link)
Weitere Informationen zum Installateurportal finden Sie hier. (Link)
Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme fließen Strom, Gas oder Fernwärme sicher in Ihr Gebäude.
6. Rechnung und Abschluss
Nach Abschluss aller Arbeiten und erfolgreicher Inbetriebnahme erhalten Sie von uns die Rechnung für Ihren Netzanschluss.
Damit ist der Prozess abgeschlossen – Ihr Gebäude ist nun zuverlässig an unser Netz angeschlossen.
Unsere Anschlusspreise
Unser Preissystem für die Erstellung eines Neuanschlusses oder die Verstärkung eines bestehenden Anschlusses unterscheidet zwischen dem gängigen Standard und einem individuellen Netzanschluss. Details zu den Kosten für die Herstellung oder die Leistungserhöhung von Netzanschlüssen in den Sparten Strom, Gas und Fernwärme entnehmen Sie bitte unseren Preisblättern.
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Erläuterungen zu den Preisblättern
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Preisblatt Netzanschluss Strom
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Preisblatt Netzanschluss Gas
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Preisblatt Netzanschluss Fernwärme
Downloads
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein einmaliger Beitrag, den Sie beim Anschluss an das Strom- oder Gasnetz zahlen. Damit sorgen wir gemeinsam dafür, dass Ihr Anschluss zuverlässig, leistungsstark und zukunftssicher bereitgestellt werden kann.
Der BKZ erfüllt dabei mehrere wichtige Funktionen:
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Fair nach dem Verursacherprinzip
Wer durch einen hohen Leistungsbedarf einen Netzausbau auslöst, beteiligt sich an den dafür nötigen Investitionen. So werden die Kosten nicht allein über die allgemeinen Netzentgelte aller Kundinnen und Kunden finanziert. -
Bewusste Auslegung des Anschlusses
Der BKZ hilft, überdimensionierte Anschlussleistungen zu vermeiden und sorgt dafür, dass Anschlüsse bedarfsgerecht geplant werden. -
Finanzierung eines starken Netzes
Durch den BKZ können wir unsere Verteilnetze gezielt verstärken und Ihre gewünschte Anschlussleistung sicher zur Verfügung stellen.
So ist der Baukostenzuschuss ein Instrument zur fairen Verteilung der Infrastrukturkosten zwischen Netzbetreiber und denjenigen, die Netzausbaubedarf verursachen – transparent, gerecht und im Sinne aller Netzkundinnen und -kunden.
- Den aktuellen BKZ für Niederspannung Strom finden Sie im Preisblatt Netzanschluss Strom (Downloadcenter).
- In der Mittelspannung Strom orientieren wir uns am Positionspapier der Bundesnetzagentur. Für 2025 beträgt der BKZ 81,39 € je kW Anschlussleistung.
Anschlussbedingungen und Weiteres
Welche Bedingungen müssen für den Strom-, Gas- und Fernwärmeanschluss für Ihr Haus erfüllt sein? Welche Anträge ausgefüllt werden? Antworten darauf haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt: Für einen Anschluss an das Stromnetz, das Gas-Netz bzw. an die Fernwärmenetze.
Stromnetz Niederspannung
Im Downloadcenter finden Sie die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss der Stadtwerke Herne AG, die für den Bereich Strom seit dem 01.01.2020 gültig sind.
Des Weiteren sind für den Netzanschluss die Anwendungsregeln des VDE relevant, insbesondere:
- VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Stromnetz Mittelspannung
Für Netzanschlüsse in der Mittelspannung sind die Anwendungsrichtlinien des VDE einzuhalten, vor allem:
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VDE-AR-N 4110 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb
Gasnetz
Im Downloadbereich finden Sie die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss der Stadtwerke Herne AG, die für den Bereich Gas seit dem 01.01.2020 gültig sind.
Hier stehen für Sie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Herne AG für die Sparte Erdgas zum Download bereit.
Fernwärmenetz
Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB‑HW) sowie die allgemeinen Bedingungen für den Fernwärmeanschluss der Stadtwerke Herne AG. Diese basieren auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB‑FernwärmeV) und fassen die für unser Fernwärmenetz geltenden technischen Regeln zusammen.
Sie sind verbindliche Grundlage für Planung, Bau und Betrieb Ihrer Fernwärme‑Hausstation und ‑Hausanlage.
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