Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Alles, was Sie wissen müssen – einfach erklärt
Mit dem neuen § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt der Gesetzgeber den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Diese Anlagen benötigen viel elektrische Leistung und können bei Bedarf vom Netzbetreiber kurzzeitig gesteuert oder gedrosselt werden, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen.
Als Kundin oder Kunde profitieren Sie dabei von reduzierten Netzentgelten, wenn Ihre Anlage entsprechend angemeldet und steuerbar betrieben wird.
Damit Sie genau wissen, ob Sie betroffen sind, was Sie melden müssen und wie die Anmeldung funktioniert, haben wir hier alles übersichtlich zusammengestellt.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Elektrogeräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW, die überwiegend oder vollständig elektrisch betrieben werden und einen dauerhaften hohen Energieverbrauch haben
Sie tragen zur Energiewende und Netzstabilität bei, wenn sie im Bedarfsfall vom Netzbetreiber gesteuert werden. Folgende Anlagen sind meldepflichtig (§ 14a EnWG):
A) Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
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Private Wallboxen (≥ 4,2 kW Ladeleistung)
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Gewerbliche Ladepunkte
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Ladeeinrichtungen für Mehrfamilienhäuser
B) Wärmeerzeugung / Heizsysteme
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Elektrische Wärmepumpen
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Sole-, Wasser- oder Luftwärmepumpen
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Hybridwärmepumpen
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Direktheizungen (≥ 4,2 kW)
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Speicherheizungen
C) Weitere elektrische Großverbraucher
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Klimageräte (≥ 4,2 kW)
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Stromspeicher (≥ 4,2 kW)
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Durchlauferhitzer mit permanenter Last (in Sonderfällen)
Durchlauferhitzer bitte im Zweifel immer anmelden – wir prüfen für Sie
Wichtig!
Wenn Ihre Anlage neu installiert oder wesentlich verändert wird, muss sie zwingend über unser Netzanschlussportal angemeldet werden.
Anmeldungen sind ausschließlich über das Netzanschlussportal möglich.
Warum müssen diese Anlagen steuerbar sein?
Das Stromnetz wird durch die steigende Elektromobilität und zunehmende Wärmepumpen stärker belastet. Um Überlastungen zu vermeiden, können Netzbetreiber diese Anlagen kurzzeitig steuern – z. B. ihre Leistung reduzieren.
Ihre Vorteile als Kund*in:
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Reduzierte Netzentgelte (Preisvorteil)
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Anschlussmöglichkeit auch bei hoher Netzlast
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Beitrag zur Netzstabilität und Energiewende
Die Steuerung erfolgt automatisch, ist zeitlich begrenzt und betrifft nur extrem seltene Lastsituationen. Die Mindestleistung ist dabei immer garantiert. Nach der Neuregelung des §14a EnWG werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht mehr vollständig abgeschaltet. Während einer Steuerungsmaßnahme steht Ihrer Wärmepumpe, Wallbox oder Klimaanlage stets eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung – so kann Ihr E-Auto weiter geladen und Ihre Geräte können weiter betrieben werden.
Wer ist beteiligt?
Damit alles reibungslos funktioniert, arbeiten mehrere Parteien zusammen:
| Beteiligter | Aufgabe |
|---|---|
| Sie als Kund*in | Anmeldung Ihrer Anlage über das Netzanschlussportal |
| Ihr Elektroinstallateur | Technische Planung und Umsetzung; Bestätigung der Daten |
| Stadtwerke Herne Netz (Netzbetreiber) | Prüfung, Freigabe und ggf. Steuerung Ihrer Einrichtung |
| Ihr Stromlieferant | Abrechnung mit reduzierten Netzentgelten |
Wer kann reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG erhalten?
Reduzierte Netzentgelte können alle Anschlussnutzer erhalten, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreiben und dem Netzbetreiber erlauben, diese bei Bedarf kurzfristig zu steuern. Dazu gehören insbesondere:
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Wärmepumpen
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Wallboxen / Ladepunkte ≥ 4,2 kW
-
Klimageräte ≥ 4,2 kW
-
Elektro-Direktheizungen
-
Batteriespeicher
Voraussetzung ist, dass die Anlage technisch steuerbar ist und korrekt über das Netzanschlussportal gemeldet wurde. Der Vorteil entsteht dadurch, dass Sie zur Netzstabilität beitragen und dafür vergünstigte Netzentgelte erhalten.
Abrechnung mit reduzierten Netzentgelten
Wenn Sie erlauben, dass Ihr Netzbetreiber Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) zeitweise steuert, zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Die reduzierten Netzentgelte erhalten Sie direkt über Ihre Stromrechnung.
Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung vereinbart die Reduzierung mit dem Netzbetreiber, abgerechnet wird sie jedoch über Ihren Stromlieferanten. Dieser ist verpflichtet, die Reduzierung der Netzentgelte transparent und übersichtlich auf Ihrer Stromrechnung auszuweisen.
Dies geschieht nur in Ausnahmesituationen, in denen das Netz vor einer Überlastung steht. Sie tragen damit zur Sicherung der Netze bei und werden dafür entlohnt. Der Fall der zeitweisen Steuerung ist dabei sehr unwahrscheinlich und tritt nur im Notfall ein. Sie können zwischen drei Modulen wählen:
Modul 1: Fester jährlicher Rabatt
- Sie erhalten jedes Jahr einen festen Betrag als Nachlass auf das Netzentgelt.
- Die Pauschale liegt bei -135,85 € pro Jahr (Stand 2026).
-
Gilt pro Anschluss (Marktlokation), egal wie viele steuerbare Geräte Sie haben.
-
Kein zusätzlicher Zähler erforderlich.
Die genauen Beträge finden Sie im Preisblatt.
Modul 2: 60 % günstigeres Netzentgelt pro kWh
Das Netzentgelt besteht normalerweise aus:
-
Grundpreis (fester Betrag pro Jahr).
-
Arbeitspreis (Cent pro kWh).
-
Bei Modul 2 zahlen Sie für Ihre Wärmepumpe nur 40 % des normalen Arbeitspreises.
-
Für diesen Verbrauch gibt es keinen Grundpreis.
-
Separater Zähler erforderlich, damit der Verbrauch getrennt erfasst wird.
Rechenbeispiel:
Normaler Netzentgelt-Arbeitspreis: 9,15 Cent/kWh
Mit Modul 2: nur 3,66 Cent/kWh
Bei 4.000 kWh Verbrauch sparen Sie ca. 219,60 € im Jahr.
Die genauen Preise entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Modul 3: Zeitabhängige Preise
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Kann mit Modul 1 kombiniert werden.
-
Preise ändern sich je nach Uhrzeit (z. B. nachts günstiger).
-
Erfordert ein intelligentes Messsystem (iMSys).
Rechenbeispiel:
Tagsüber: 8 Cent/kWh
Nachts: 4 Cent/kWh
Wenn Ihre Wärmepumpe nachts läuft, sparen Sie zusätzlich.
Die genauen Preise entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Wichtige Informationen
- Wenn Sie nichts auswählen, wird automatisch Modul 1 hinterlegt.
-
Ein Wechsel ist nur über Ihren Stromlieferanten möglich.
-
Alle aktuellen Preise und Zeitfenster finden Sie im Preisblatt.
Was müssen Sie konkret tun? – Der Ablauf
Schritt 1: Beratung durch Elektroinstallateur
Ihr Installateur prüft, ob Ihre Anlage meldepflichtig ist und welche technischen Anforderungen bestehen.
Schritt 2: Anmeldung über das Netzanschlussportal
Alle Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen müssen zwingend über unser
Netzanschlussportal angemeldet werden.
Sie benötigen dazu:
-
Ihre Kontaktdaten
-
Angaben zum Installateur
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Gerätetyp & Leistung
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ggf. technische Unterlagen und Datenblätter
Hinweis:
Auch Änderungen oder Austausch bestehender Anlagen müssen dort gemeldet werden.
Schritt 3: Prüfung durch den Netzbetreiber
Wir prüfen:
-
Netzkapazität am Standort
-
technische Eignung
-
Anforderungen an Steuerbarkeit und Smart-Meter-Technik
Schritt 4: Technische Umsetzung
Ihr Installateur baut:
-
die Verbrauchseinrichtung
-
erforderliche Steuertechnik
-
ggf. einen intelligenten Messstellenbetrieb (Smart Meter Gateway)
Schritt 5: Fertigmeldung über das Netzanschlussportal
Ihr Installateur schließt den Vorgang im Portal ab.
Schritt 6: Aktivierung & reduzierte Netzentgelte
Nach Fertigmeldung wird die Anlage als steuerbare Verbrauchseinrichtung registriert und Sie profitieren automatisch von den vergünstigten Netzentgelten.
Technische Anforderungen (einfach erklärt)
Damit wir Ihre Anlage bei Bedarf steuern können, benötigen sie:
- Einen steuerbaren Anschluss
- meist über separate Steuerleitung
- alternativ über intelligente Messsysteme
- Einen geeigneten Zähler
- oft ein Smart Meter oder moderne Messeinrichtung
- Ein Kommunikationsmodul
- damit Ihr Gerät Signale vom Netzbetreiber empfangen kann.
- Ihr Installateur kennt alle Vorgaben und setzt sie entsprechend um.
Übersicht: Welche Geräte müssen gemeldet werden?
| Gerät/Anlage | Meldepflicht | Besondere Hinweise |
|---|---|---|
| Wallbox / Ladepunkt (≥ 4,2 kW) | ja | Privat und gewerblich |
| Wärmepumpe | ja | Alle Bauarten |
| Klimageräte (≥ 4,2 kW) | ja | Je nach Betriebsart |
| Elektro-Direktheizung | ja | Bei Dauerbetrieb |
| PV-Anlage | nein | Nicht § 14a-pflichtig |
| Batteriespeicher (≥ 4,2 kW) | ja | Je nach Netzanschlussleistung |
| Haushaltsgeräte | nein | Kein § 14a-Bezug |
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Anlage anmelden müssen?
Melden Sie im Zweifel immer an – wir prüfen das für Sie.
Häufig gestellte Fragen
Warum bekomme ich reduzierte Netzentgelte?
Weil Ihre Anlage im Bedarfsfall steuerbar betrieben wird und damit das Stromnetz entlastet.
Werde ich dadurch eingeschränkt?
Nur im seltenen Fall einer Netzüberlastung. Die Reduktion ist zeitlich begrenzt und wird so gering wie nötig gehalten.
Muss meine alte Wallbox nachgemeldet werden?
Ja – wenn sie ab dem 01.01.2024 installiert wurde oder bereits vorher > 4,2 kW Leistung hatte und bisher nicht gemeldet wurde.
Wie lange dauert die Prüfung?
Je nach Auslastung wenige Tage, da der Vorgang digital erfolgt.
Kann ich meine Anlage auch telefonisch anmelden?
Nein.
Anmeldungen sind ausschließlich über das Netzanschlussportal möglich.
Was passiert, wenn ich nicht melde?
Die Anlage gilt als nicht konform, was zu:
-
fehlender Netzverträglichkeit
-
Problemen bei der Abrechnung
-
möglichen Nachforderungen führen kann
Benötige ich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)?
Bei vielen § 14a-Anlagen ja. Der Installateur informiert Sie hierzu.
Wer baut die Steuertechnik ein?
Ihr Elektroinstallateur.
Elektrische Versorgung Ihres Gebäudes
Ihr Gebäude wird über einen sogenannten elektrischen Hausanschluss mit Strom versorgt. Dieser Anschluss verbindet Ihr Gebäude mit dem Stromnetz und sorgt dafür, dass Sie jederzeit Strom für Licht, Geräte und andere Anwendungen nutzen können.
Was gehört zu einem elektrischen Hausanschluss?
Ein elektrischer Hausanschluss besteht aus mehreren Teilen:
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Anschlusskabel: Das Kabel, das Ihr Gebäude mit dem öffentlichen Stromnetz der Stadtwerke Herne in Ihrer Straße verbindet.
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Hausanschlusskasten (HA-Kasten): Hier wird der Strom ins Gebäude geleitet und abgesichert; Hier endet das Stadtwerke-eigene Hausanschlusskabel in Ihrem Anschlussraum.
-
Messstelle: Hier wird der Stromverbrauch gemessen. Das ist meist der Stromzähler.
Wie leistungsfähig ist ein Hausanschluss?
Die elektrische Leistungsfähigkeit eines Hausanschlusses gibt an, wie viel Strom verfügbar ist bzw. wie viele elektrische Geräte gleichzeitig genutzt werden können. Übliche Hausanschlüsse haben eine Leistung von 30 bis 50 Kilowatt. Das reicht für die meisten Haushalte und kleine Gewerbebetriebe aus.
Neue elektrische Geräte anschließen
Wenn Sie neue, zusätzliche elektrische Geräte nutzen möchten, die viel Strom verbrauchen, sollten Sie Folgendes beachten:
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Kleine Geräte wie Lampen, Fernseher oder Computer können Sie einfach anschließen. Auch Veränderungen und Erweiterungen der elektrischen Ausstattung Ihres Gebäudes wie bspw. zusätzliche Steckdosen können Sie ohne Information an die Stadtwerke Herne in Betrieb nehmen.
-
Große Geräte wie Wärmepumpen, Elektroautos oder elektrische Heizungen müssen eventuell bei uns als Netzbetreiber angezeigt werden (oder sind sogar durch uns genehmigungspflichtig). Das hängt von ihrer Leistung ab.
Welche Stromverbraucher sind nur anzeigepflichtig?
Einige elektrische Geräte und Anlagen müssen bei den Stadtwerken Herne über unser Kundenportal elektronisch angezeigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Das ist wichtig, damit sichergestellt wird, dass das Stromnetz die zusätzliche Last bewältigen kann. Typische Beispiele für anzeigepflichtige Verbraucher sind:
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Elektroautos: Wenn Sie eine Ladestation für Ihr Elektroauto installieren möchten, müssen Sie dies anzeigen. In der Regel reicht der bestehende Hausanschluss aus, wenn die Ladeleistung bei 11 kW liegt und somit nicht zu hoch ist.
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Photovoltaikanlagen: Auch kleine Solaranlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sind anzeigepflichtig. Dazu gehören auch die so genannten Balkonkraftwerke.
-
Wärmepumpen: Kleinere Wärmepumpen können oft ohne Verstärkung des Hausanschlusses betrieben werden, müssen aber bei den Stadtwerken Herne über unser Kundenportal angezeigt werden.
Wann ist eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig?
Wenn die neuen Geräte oder Anlagen eine sehr hohe elektrische Leistung benötigen, kann es sein, dass Ihr Hausanschluss nicht ausreicht. In diesem Fall muss der Hausanschluss verstärkt werden. Eine Verstärkung beantragen Sie bitte ausschließlich elektronisch über unser Kundenportal. Beispiele für solche Verbraucher sind:
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Große Elektroheizungen: Heizungen mit hoher Leistung können den Hausanschluss überlasten.
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Schnellladestationen für Elektroautos: Wenn die Ladeleistung sehr hoch ist (z. B. über 11 kW), ist in der Regel eine Verstärkung des Hausanschlusses erforderlich.
-
Große Maschinen oder Anlagen: Zum Beispiel in Werkstätten oder bei gewerblichen Anwendungen.
Was tun, wenn Sie neue Verbraucher anschließen möchten?
- Prüfen Sie die Leistung des neuen Geräts: Die elektrische Leistung steht meist in den technischen Unterlagen, in der Bedienungsanleitung oder auf dem Typenschild des Geräts.
- Vergleichen Sie die neue Leistung mit der vertraglich vereinbarten Leistung Ihres Hausanschlusses: Übliche Hausanschlüsse haben eine Leistung von 30 bis 50 kW. Beachten Sie bitte hierbei auch den elektrischen Leistungsbedarf der von Ihnen bislang schon betriebenen elektrischen Geräte.
- Kontaktieren Sie uns über unser Kundenportal: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Hausanschluss ausreicht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen, ob eine Anzeige ausreicht oder ob eine Verstärkung notwendig ist. Tragen Sie dazu bitte Ihre Kontaktdaten und die Daten Ihrer neuen gewünschten Verbrauchsanlage in unser Kundenportal ein.
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Ihre Vorteile:
- 24/7 Online-Service für Ihren Hausanschluss
- Beantragung von Neuanschlüssen in den Bereichen Strom, Gas, Wärme und Wasser
- Schnelle und einfache Antragsabwicklung
- Beantragung der Anschluss-Stilllegung
- Beantragung von Veränderungen am Hausanschluss (z.B. Baustrom)
- Zentrale Dokumentenverwaltung Rund um die Uhr abrufbar
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