Einspeiser werden
Ihre Einspeiseanlage – das müssen Sie wissen
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder einen Energiespeicher installieren? Dann sollten Sie vor der Inbetriebnahme einige wichtige Fragen klären:
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Möchte ich Strom ins Netz einspeisen oder nur selbst verbrauchen?
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Soll ich eine Vergütung für die Einspeisung erhalten?
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Welche gesetzlichen Vorgaben muss ich erfüllen, wenn ich einspeise?
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Wann ist eine Direktvermarktung erforderlich und was bedeutet das für mich?
Wann brauche ich einen Einspeisevergütungsvertrag?
Ein Vertrag ist notwendig, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG wünschen.
Für Photovoltaikanlagen gilt:
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Über einschließlich 25 kWp installierte Leistung → Einspeisevergütungsvertrag
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Anlagen kleiner als 25 kWp → Datenblatt mit den wichtigsten Angaben genügt.
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Wenn Sie keine Vergütung möchten (z. B. vollständiger Eigenverbrauch), teilen Sie uns das bitte mit.
Grundlegende Schritte vor der Installation
Installateur kontaktieren
Nur zugelassene Elektrofachbetriebe dürfen die Installation und Netzanschlussanmeldung vornehmen.
Steuerungsregime festlegen
Für neue Anlagen ab einer maximalen elektrischen Leistung von 7 kWp sind technische Einrichtungen zur Fernsteuerung Pflicht.
Genehmigung vom Netzbetreiber
Vor dem Bau muss die Netzverträglichkeit geprüft und eine Zusage erteilt werden.
Anlage anmelden
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme.
Steuerliche Behandlung klären (bei Vergütung)
Mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen? Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab.
Direktvermarktung – kurz erklärt
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Pflicht für neue Anlagen ab 100 kW Leistung.
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Sie verkaufen Ihren Strom nicht mehr über die feste EEG-Vergütung, sondern direkt am Strommarkt über einen so genannten Direktvermarkter.
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Als Direktvermarkter bezeichnet man einen Stromhändler, der in der Regel deutschlandweit erneuerbare Energiemengen aufkauft.
Vergütung besteht aus:
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Marktwert Ihres Stroms (durch Verkauf am Strommarkt)
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Marktprämie vom Netzbetreiber als Ausgleich zur EEG-Vergütung
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Voraussetzungen:
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Fernsteuerbarkeit der Anlage
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Viertelstunden-genaue Messung
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Vertrag mit einem Direktvermarkter
Vorteile
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Potenzial für höhere Erlöse, da der Strom zu aktuellen Marktpreisen verkauft wird und die Marktprämie Einnahmeschwankungen ausgleicht
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Zukunftssicherer Betrieb, weil die Anlage durch die notwendige Fernsteuerbarkeit bereits alle Vorgaben moderner Netzprozesse wie Redispatch erfüllt
Wichtiger Hinweis zur EEG-Vergütung
Damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten können müssen Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden.
Einfach zur eigenen Erzeugungsanlage – Ihr Überblick für den Netzanschluss
Ob Photovoltaikanlage, KWK-Anlage oder Blockheizkraftwerk:
Wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen möchten, können Sie Ihre Anlage bequem online anmelden – schnell, digital und Schritt für Schritt erklärt. Damit alles reibungslos funktioniert, haben wir für Sie verständlich zusammengefasst, welche Meldungen notwendig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf aussieht.
Bitte registrieren Sie sich sowohl in unserem komfortablen Netzanschlussportal als auch im Marktstammdatenregister. Die Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist für Sie gesetzlich verpflichtend.
Sollten Sie trotzdem Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wo muss ich meine Anlage melden – und warum?
1. Anmeldung im Netzanschlussportal der stwh
Hier melden Sie Ihre Erzeugungsanlage vor Baubeginn an.
Warum?
Damit geprüft werden kann, ob der vorhandene Netzanschluss geeignet ist und welche technischen Anforderungen gelten.
Im Portal reichen Sie u. a. folgende Informationen ein:
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Daten zur geplanten Anlage
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Technische Unterlagen (z. B. Messkonzept, Übersichtsschaltbild)
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Angaben Ihres Installateurs
2. Registrierung im Marktstammdaten-register
Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Warum?
Erst nach erfolgreicher Registrierung darf der Netzbetreiber die gesetzliche Einspeisevergütung auszahlen.
3. Vertrag für Vergütung abschließen
Damit wir Ihren eingespeisten Strom gemäß den gesetzlichen Vorgaben vergüten können, schließen wir mit Ihnen einen Vergütungsvertrag ab. Sobald Ihre Erzeugungsanlage bei uns angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert ist, stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Der Vertrag regelt die Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms nach EEG bzw. KWKG und enthält u. a.:
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Angaben zu Ihrer Erzeugungsanlage
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die für Ihre Anlage geltende Vergütungsart
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Ihre Bankverbindung für die Auszahlung
Sobald uns der vollständig ausgefüllte Vertrag vorliegt, können wir Ihre Einspeisevergütung zuverlässig und gesetzeskonform abrechnen.
Alles bereit für den Anschluss? – So läuft der Prozess ab
1. Anmeldung über das Netzanschlussportal
Nachdem Sie Ihre Anlage online angemeldet haben, prüft das Portal bereits viele Angaben automatisch.
Wenn zusätzlich Unterlagen notwendig sind, erhalten Sie eine Nachricht direkt über das Portal oder per E-Mail.
Hinweis: Die vollständige Prüfung der Unterlagen erfolgt durch uns – das Portal unterstützt bei der Übersicht, ersetzt aber keine fachliche Prüfung.
2. Darf ich erst bauen und dann melden?
Nein.
Die Anmeldung im Netzanschlussportal muss vor Baubeginn erfolgen.
Erst wenn Sie eine Einspeisezusage oder ein Vertragsangebot erhalten haben, kann Ihr Installateur die Anlage final errichten und später die Inbetriebnahme beantragen.
3. Gibt es Anlagen ohne Genehmigungspflicht?
Baurechtlich sind viele kleinere PV-Anlagen genehmigungsfrei.
Unabhängig davon gilt jedoch immer:
Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist grundsätzlich vorgeschrieben.
4. Was muss ich beim Bau beachten?
Die Anlage muss gemäß den technischen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien) installiert werden. Dazu gehören insbesondere:
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Einhaltung des vereinbarten Messkonzepts
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korrektes technisches Übersichtsschaltbild
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passende Schutzeinrichtungen
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ggf. Fernsteuerbarkeit (je nach Anlagengröße und Vorgaben)
Eine Übersicht über die konkreten technischen Anforderungen je Anlagengröße finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite.
Technische Anforderungen Ihrer Erzeugungsanlage – einfach erklärt
Damit Ihre Erzeugungsanlage sicher und gesetzeskonform an das Stromnetz angeschlossen werden kann, benötigen wir einige technische Unterlagen.
Alle Dokumente werden entweder von Ihrem Installateur erstellt oder stehen Ihnen als Vorlage im Formular-Download bzw. im Netzanschlussportal zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine leicht verständliche Übersicht der Anforderungen – sortiert nach der Größe Ihrer Anlage.
Regelungseinrichtungen im Einspeisemanagement
Damit PV-Anlagen bei Netzengpässen oder gesetzlichen Vorgaben flexibel reagieren können, müssen sie technisch steuerbar sein. Diese Steuerbarkeit kann auf zwei unterschiedlichen Wegen umgesetzt werden:
- entweder durch eine moderne Messeinrichtung mit zusätzlicher Steuerbox,
- oder durch ein intelligentes Messsystem (iMSys), das die Steuerfunktion bereits integriert hat.
Beide Varianten erfüllen die Anforderungen an das Einspeisemanagement, unterscheiden sich aber im technischen Aufbau und in der Art, wie die Steuerbefehle übertragen werden. Die folgenden Beispiele zeigen den Unterschied ganz einfach.
Beispiel 1: Regelung über moderne Messeinrichtung + Steuerbox
Situation:
Ein Gewerbebetrieb mit größerer PVAnlage. Es ist eine moderne Messeinrichtung (mME) installiert – ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsfunktion.
Da die Anlage steuerbar sein muss (z. B. wegen Direktvermarktung oder Redispatch-Pflichten), wird eine separate Steuerbox ergänzt.
Empfohlenes Regelungskonzept (vereinfacht):
Die Steuerbox empfängt digitale Signale des Netzbetreibers und setzt diese direkt in der Anlage um – z. B. Leistungsreduzierungen. Sie übernimmt also die komplette Fernsteuerung, während die moderne Messeinrichtung weiterhin nur misst.
Diese Kombination erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an größere Anlagen, die eine fernwirktechnische Steuerbarkeit benötigen.
Für Sie bedeutet das:
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Der vorhandene Zähler bleibt bestehen.
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Die Steuerung läuft über die zusätzliche Steuerbox.
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Ideal, wenn komplexere Anforderungen bestehen oder bereits eine mME verbaut ist.
Beispiel 2: Regelung über intelligentes Messsystem (iMSys)
Situation:
Ein Einfamilienhaus oder kleiner Gewerbebetrieb mit neuer PVAnlage.
Hier ist bereits ein intelligentes Messsystem installiert – bestehend aus moderner Messeinrichtung und SmartMeterGateway. Dieses kann Verbrauch und Einspeisung messen, Daten fernübermitteln und Steuerbefehle empfangen.
Empfohlenes Regelungskonzept (vereinfacht):
Der Netzbetreiber sendet digitale Steuerbefehle direkt über das SmartMeterGateway an die Anlage.
Der Wechselrichter setzt diese automatisch um – eine zusätzliche Steuerbox ist nicht erforderlich.
Damit erfüllt die Anlage alle Vorgaben an moderne Steuerbarkeit und Messkommunikation.
Für Sie bedeutet das:
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Messung und Steuerung laufen über ein Gerät.
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Keine zusätzlichen Geräte notwendig.
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Besonders geeignet für Neuanlagen oder wenn ohnehin ein iMSys vorgesehen ist.