Energieausweis

Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Haus
Immobilienbesitzer sind per Gesetz verpflichtet, Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorzulegen, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt.
Den „Perso fürs Haus“ gibt es in zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind zehn Jahre gültig.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die Unterschiede und wie Sie Ihren Energieausweis bestellen können.
Wenn Sie schon wissen, welche Variante Sie benötigen, können Sie hier Ihren Engergieausweis bestellen.
Welcher Ausweis für Ihr Haus?
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt. Basis hierfür sind die Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren.
Der Bedarfsausweis hingegen zählt die energetischen Kennwerte des Hauses auf, zum Beispiel die Dämmung der Fassade, den Dichtewert der Fenster, die Effizienz der Heizungsanlage etc., unabhängig von dem Heizverhalten der Vorbesitzer oder -mieter sowie der Witterung.
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Häuser
- mit bis zu vier Wohnungen
- für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
- die nicht den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
Für alle anderen Häuser besteht die freie Wahl zwischen dem günstigeren Verbrauchsausweis und dem aufwendiger zu erstellenden Bedarfsausweis.
Kein Energieausweis muss ausgestellt werden für Gebäude
- die nicht verkauft oder neu vermietet werden sollen
- mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
- die unter Denkmalschutz stehen
So bekommen Sie Ihren Energieausweis
Den Verbrauchsausweis erstellen wir Ihnen in Kooperation mit einem Partner für 98 Euro. Auch die Angaben über Ihren Erdgasverbrauch stellen wir Ihnen für nur 10 Euro je Zählpunkt gern zusammen.
Die Kosten für den Bedarfsausweis betragen 175 Euro.