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Fördermittel für Energieeffizienz und E-Mobilität 2026

Von diesen Zuschüssen können Sie profitieren

 

10.04.2026

 

Wer die Energiewende im eigenen Unternehmen voranbringt, kann langfristig viel Geld sparen. Für viele Maßnahmen gibt es öffentliche Fördermittel, die Investitionen spürbar erleichtern. Wir haben für Sie eine aktuelle Übersicht zusammengestellt.

 

Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben attraktive Förderprogramme aufgelegt. Wir zeigen, welche Zuschüsse Sie derzeit rund um die Angebote der Stadtwerke Herne nutzen können.


Gut zu wissen: Für einige Maßnahmen stehen zusätzlich zinsgünstige Kredite der KfW sowie der NRW.BANK bereit. In der folgenden Übersicht sind sie aber nicht berücksichtigt.

 

Stand: 27.3.26

Foto: Darunrat Wongsuvan/Shutterstock.com

Ladeinfrastruktur und Elektromobilität

Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte (Land NRW)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und Freiberufler

 

Was wird gefördert: Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Voraussetzungen u.a.: Betrieb nur mit Strom aus erneuerbaren Energien

 

Förderumfang: für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt. Große Unternehmen: 20 Prozent, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt

 

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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste (Land NRW)

Wer wird gefördert: soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen (Unternehmen sowie Freiberufler)

 

Was wird gefördert: nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Der erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Förderumfang: maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt

 

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Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen (Land NRW)

Wer wird gefördert: unter anderem Privateigentümer von Wohnimmobilien, Unternehmen, Freiberufler


Was wird gefördert: Grundinstallation mit Leitungsinfrastruktur, Verteiler, Tiefbau etc., die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Förderfähig sind nur Stellplätze für Mietende von Wohngebäuden sowie an Wohnungseigentumsanlagen. Voraussetzungen unter anderem: Stellplatzkomplex mit mindestens 10 Stellplätzen, mindestens 2 Jahre alt.


Förderumfang: 20 Prozent der Kosten, maximal 50.000 Euro 


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Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen mit großen Wohnbeständen


Was wird gefördert: Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur. Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, jedoch mindestens 6 Stellplätze.

 

Förderumfang: bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Vorverkabelung bis zu 1.300 Euro. Mit Ladepunkt bis zu 1.500 Euro. Bidirektionaler Ladepunkt bis zu 2.000 Euro


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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Land NRW)

Wer wird gefördert: Unternehmen, Freiberufler


Was wird gefördert: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Voraussetzung unter anderem: Betrieb nur mit Strom aus erneuerbaren Energien


Förderumfang: bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt 


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Batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 (Land NRW)

Wer wird gefördert: ambulante soziale Dienste sowie Unternehmen, die diese Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen


Was wird gefördert: Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer oder brennstoffzellenbetriebener Pkw (Minis, Kleinwagen) 


Förderumfang: Festbetrag von 3.000 Euro pro Fahrzeug, maximal zehn Fahrzeuge pro Antragssteller


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Unser Angebot für Sie
Von Beratung über Installation bis Wartung: Wir bieten maßgeschneiderte Services für Ihre E-Mobilität.

Foto: FabrikaSimf/Shutterstock.com

Klimafreundliche Heizungen und Klimaanlagen

Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Bund)

Wer wird gefördert: Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Freiberufler, Verbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Contractoren


Was wird gefördert: Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz


Förderumfang: Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter anderem zusätzlich 5 Prozent Bonus für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel


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Heizungsförderung für Unternehmen – Nicht-Wohngebäude (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Privatpersonen, Wohnungsbaugenossenschaften, Freiberufler, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Contractoren und andere Investoren


Was wird gefördert: Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Nicht-Wohngebäuden, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz


Förderumfang: Zuschuss 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche 5 Prozent Bonus für effiziente elektrische Wärmepumpen. 


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Unser Angebot für Sie

Sparen Sie Energie und Kosten mit passender Heizenergie. Wir optimieren und modernisieren Ihre Wärmeversorgung klimaschonend.
Zu den Wärmelösungen

Kältetechnik – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen für Unternehmen (Bund)

Wer wird gefördert: Unternehmen, Genossenschaften, Contractoren

 

Was wird gefördert: Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung

 

Förderumfang: Zuschuss von 15 Prozent. Zuschuss Baubegleitung 50 Prozent, maximal 20.000 Euro

 

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Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenen Kältemitteln (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen


Was wird gefördert: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Anlagen: unter anderem Neuinstallation von stationären Kälte- und Klimaanlagen (keine Anlagen für reine Verkaufskühlung, zum Beispiel Kühltruhen), Nachrüstung und Effizienz-Umrüstung bestehender Anlagen, Einbindung erneuerbarer Energien in die Anlage 


Voraussetzung: Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel (zum Beispiel natürliche Kältemittel)


Förderumfang: Zuschuss, Festbeträge oder nach Rechenschlüssel entsprechend Anlagentyp und Leistung. Maximal 200.000 Euro pro Maßnahme und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.


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Zu unserer Klimatechnik:

Foto: panuwat phimpha/Shutterstock.com

Energiemanagement-Software

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Contractoren


Was wird gefördert: Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software, Mess-Steuer- und Regelungstechnik zum Monitoring von Energie- und Materialströmen, Schulungen im Umgang mit der Software


Förderumfang: bis zu 25 Prozent bei Großunternehmen. Mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent, Kleinunternehmen bis zu 45 Prozent. Pro Vorhaben maximal 20 Millionen Euro


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Digitale Systeme – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen für Unternehmen (Bund)

Wer wird gefördert: Unternehmen, Genossenschaften, Contractoren

 

Was wird gefördert: Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)

 

Förderumfang: Zuschuss von 15 Prozent 


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Foto: Aleksey Matrenin/Shutterstock.com

Förderung von LED-Beleuchtung

Umrüstung Beleuchtung – im Rahmen der Förderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen für Unternehmen (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kirchen


Was wird gefördert: energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden


Förderumfang: 15 Prozent. Baubegleitung 50 Prozent, maximal 20.000 Euro.


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Umrüstung Beleuchtung – vor allem für Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung, Sportstätten, Kirchen und Vereine (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Kirchen, Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Sport- und andere Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, Sozial- und Wohlfahrtsverbände


Was wird gefördert: energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung


Förderumfang: 25 Prozent


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Unser Angebot für Sie

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Foto: Branislav Nenin/Shutterstock.com

Beratungen

Umsetzungskonzept Elektromobilität (Land NRW)

Wer wird gefördert: unter anderem Privatvermieter, Unternehmen, Freiberufler


Was wird gefördert: Umsetzungskonzept durch externen Berater. Inhalt unter anderem mindestens einer der folgenden Aspekte: Beschaffung von mindestens fünf batterieelektrischen Fahrzeugen, Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnelladepunkten, Beschaffung von mindestens einem batterieelektrischen Nutzfahrzeug  


Förderumfang: bis zu 50 Prozent, maximal 10.000 Euro 


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Unser Angebot für Sie

Sie wollen e-mobil werden? Wir planen gemeinsam mit Ihnen die passende Infrastruktur – von der Erstberatung bis zum Konzept. Setzen Sie auf unseren herstellerunabhängigen Beratungsservice

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, Freiberufler 

 

Was wird gefördert: Energieaudit nach DIN EN 16247, Energieberatung nach DIN V 18599 (zum Beispiel Sanierungskonzept / Neubau), Contracting-Orientierungsberatung

 

Förderumfang: Zuschuss bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, je nach Förderprojekt maximal 5.000 Euro

 

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Transformationsplan zur Treibhausgasneutralität (Bund)

Wer wird gefördert: Unternehmen, Freiberufler, Contractoren

 
Was wird gefördert: Kosten für die Erstellung eines Transformationsplans zur Treibhausgasneutralität durch externe Beratung


Förderumfang: 40 Prozent für große Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen, 60 Prozent für kleine Unternehmen. Maximal 60.000 Euro. Weitere 10 Prozent bei Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

 
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Erstberatung zur klimaneutralen Transformation (Land NRW)

Wer wird gefördert: Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Handwerksbetriebe im produzierenden Gewerbe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz/Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro


Was wird gefördert: unter anderem Analyse von Energieeffizienz, Treibhausgasabschätzung samt technisch-betriebswirtschaftlicher Beratung mit Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation


Förderumfang: Zuschuss bis zu 65 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal bis zu 10.000 Euro


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Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz – vor allem für soziale Einrichtungen, Kirchen und Vereine (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Einrichtungen der Bereiche Erziehung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe, Kirchen, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

 

Was wird gefördert: Einstiegs- und Orientierungsberatung zu Potenzialen im Klimaschutz

 

Förderumfang: 70 Prozent


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Fokusberatung – vor allem für soziale Einrichtungen, Kirchen und Vereine Klimaschutz (Bund)

Wer wird gefördert: unter anderem Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Einrichtungen der Bereiche Erziehung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe, Kirchen, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

 

Was wird gefördert: Beratung für konkrete Klimaschutzprojekte 

 

Förderumfang: 70 Prozent  


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Foto ganz oben: Branislav Nenin/Shutterstock.com

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