Gebäudemodernisierungsgesetz – das ändert sich
Comeback der Gasheizung?
15.10.2026
Beim Heizen gibt es künftig mehr Spielraum – auch Gas- und Ölheizungen sind wieder möglich. Doch welche Lösung passt zum eigenen Gebäude? Was die Stadtwerke raten und welche Änderungen für Hausbesitzer wichtig sind.
Die Heizung ist in die Jahre gekommen und eigentlich könnte auch noch eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Da stellt sich die Frage: Was ist hier künftig vorgeschrieben? Und was ist im konkreten Fall sinnvoll? Denn seit das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) abgelöst hat, gibt es neue Regeln für die Wärmeversorgung und energetische Modernisierung von Gebäuden. „Es besteht nun mehr Wahlfreiheit in der Wärmeversorgung. „Der Weg weist allerdings in Richtung von Heizungen mit geringerem CO2-Ausstoß, etwa durch die gesetzlich vorgesehenen erneuerbaren Brennstoffanteile oder Wärmepumpen“, erklärt Christian Lange vom Vertrieb Energie und Energiedienstleistungen der Stadtwerke. Ob die neuen Regelungen dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, will der Bund 2030 überprüfen.

Christian Lange: „Der Weg weist in Richtung von Heizungen mit geringerem CO2-Ausstoß.
Foto: Stadtwerke Herne
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt. Hauseigentümer können beim Heizungstausch zwischen verschiedenen Technologien wählen.
Neue Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Eine Beratung vor dem Einbau ist nicht mehr vorgeschrieben. Für neue fossile Heizungen greift allerdings eine Biogastreppe: Sie müssen schrittweise steigende Anteile der gesetzlich vorgesehenen Brennstoffe nutzen, die entweder erneuerbar sind oder bei denen kein oder nur sehr wenig CO2 freigesetzt wird:
- 10 Prozent ab 2029
- 15 Prozent ab 2030
- 30 Prozent ab 2035
- 60 Prozent ab 2040
- 100 Prozent ab 2045
Zwischen 2029 und 2034 lässt sich die Beimischungspflicht auch über Solarthermieanlagen erfüllen. Möglich sind zudem Wärmepumpen-Hybridheizungen oder Biomasse-Hybridheizungen.
Bei fossilen Energieträgern in Bestandsgebäuden muss der Vermieter bestimmte Kosten mit dem Mieter teilen:
- Ab 1. Januar 2028: Die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO
2-Kosten - Ab 1. Januar 2029: Die Hälfte der Kosten für verpflichtend beizumischende Brennstoffe.
Fällt eine bestehende Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung ab 2028 irreparabel aus, gibt es für den Einbau einer neuen Heizung eine Übergangsfrist: Sie darf zunächst weiter nach den Vorgaben betrieben werden, die zum Zeitpunkt des Ausfalls gelten. Nach zwölf Monaten greifen die dann aktuellen Anforderungen.
Mehr als 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel dürfen nun weiter in Betrieb bleiben.
Stromdirektheizungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Neubau: Die energetische Dämmung muss 45 Prozent besser sein als die Neubauanforderung verlangt.
- Im Bestand: Der bauliche Wärmeschutz muss die gesetzlichen Anforderungen um mindestens 30 Prozent übertreffen.
- Ein- und Zweifamilienhäuser: Wenn sie selbst genutzt werden.
- Nichtwohngebäude: Bei Raumhöhen über vier Metern und dezentralen Gebläse-/Strahlungsheizungen
Ab 1. Januar 2027 greifen außerdem neue Regelungen für Energieausweise.

Foto: SeitenPlan, KI-generiert
Die Vorgaben für Solarpflichten im GModG sind für Nordrhein-Westfalen nicht relevant: Hier gibt es bereits landesrechtliche Vorgaben.
- Ausnahme 1: Für öffentliche Nichtwohngebäude mit bestimmter Quadratmeterzahl gilt ab 2028 eine Sanierungspflicht ohne Sanierungsanlass: Maßgeblich ist allein ihre Nutzfläche.
- Ausnahme 2: Während NRW keine Solarpflicht für reine Wohnparkplätze ausspricht, gilt beim GmodG: Ab 1. Januar 2030 gibt es eine bundesrechtliche Solarpflicht für neu errichtete, überdachte Parkplätze, die direkt an Gebäude angrenzen.
Welche Heizung ist sinnvoll?
Die neue Freiheit bei der Heizungswahl macht die Entscheidung also nicht unbedingt einfacher. Ein Gaskessel darf zwar wieder eingebaut werden – doch wer heute investiert, sollte auch an die künftigen Anforderungen der Wärmeversorgung denken. „Ob eine Gasheizung langfristig die passende Lösung für das jeweilige Gebäude ist, hängt von mehreren Faktoren ab“, sagt Lange. „Denn hier spielen auch die künftige Entwicklung der Energiepreise, der CO2-Kosten und die Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe eine Rolle.“
Sie planen eine neue Heizung und möchten sie vielleicht auch noch mit Solarenergie kombinieren? Dann sollten Sie nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern Ihr gesamtes Gebäude in den Blick nehmen. Christian Lange und sein Team unterstützen Sie gerne dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Denn wer heute gut plant, stellt die Weichen für Kosten und Komfort von morgen.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Lange
Vertrieb Energie und Energiedienstleistungen
Tel.: 02323 592 – 262
christian.lange@stadtwerke-herne.de
Die Stadtwerke Herne haben auch für Ihr Unternehmen die passende Wärmelösung.
Fazit:
- Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt.
- Gas- und Ölheizungen bleiben möglich. Im Laufe der kommenden Jahre sollen ihnen steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe beigemischt werden.
- Für größere Nichtwohngebäude wird Gebäudeautomation Pflicht.
- Die Stadtwerke unterstützen bei der Wahl einer passenden Heizlösung.
Foto ganz oben: SeitenPlan, KI-generiert
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