24 h-Lieferantenwechsel
Das bedeutet die neue Regelung für KundenNeue Regelung für An- und Abmeldungen
Der Energiemarkt soll flexibler werden. Hintergrund ist die in Kraft getretene Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) und mit ihr der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel. Ab dem 06. Juni 2025 können Sie als Kundin oder Kunde innerhalb von nur 24 Stunden zu uns wechseln – schnell und unkompliziert. Diese Neuerung gibt Ihnen mehr Freiheit, um jederzeit auf unsere attraktive Tarife, nachhaltige Ökostromangebote oder persönliche Lebenssituationen wie einen Umzug zu reagieren.
Wechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
Der Wechsel ist werktags innerhalb von 24 Stunden möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist Voraussetzung
Die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist Voraussetzung für den schnellen Wechsel. Diese Nummer ist auf der Stromrechnung zu finden.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen; der schnelle Wechsel betrifft nur die technische Abwicklung, nicht die vertraglichen Verpflichtungen.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?
Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
-
Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
-
Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.
Bitte beachten
Bei An- und Abmeldungen, im Rahmen von Umzügen, müssen Verträge künftig rechtzeitig und mindestens 14 Tage im Voraus abgeschlossen werden, da rückwirkende Anmeldungen nicht mehr möglich sind
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das für Sie?
Ein Wechsel des Stromanbieters ist künftig werktags innerhalb von 24 Stunden möglich (unter Vorbehalt der geltenden Kündigungsfrist). Dies bezieht sich jedoch nur auf die Antwortfristen und die Bearbeitung der Prozesse des Lieferantenwechsels. Der systemische Aufbau kann wie bisher mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?
Die neuen Bestimmungen der Bundesnetzagentur verbieten eine rückwirkende Abmeldung. Wenn Sie umziehen oder ausziehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel.
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Was benötige ich?
Zur Nutzung der beschleunigten Fristen des 24h-Lieferantenwechsels benötigen Sie nur die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID) und den aktuellen Zählerstand. Beides können Sie unkompliziert online, telefonisch oder persönlich im KundenCenter durchgeben.
Was ist eine und wo finde ich die MARKTLOKATIONS-ID?
Jeder Strom- und Gasanschluss verfügt bereits seit 01.02.2018 über eine eigene Kennung, vergleichbar mit der IBAN für Bankkonten. Sie wird als Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID) bezeichnet. Die MaLo-ID wird künftig für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel benötigt. Diese befindet sich auf Ihrer Verbrauchsrechnung unabhängig vom Energieversorger.
Infos für Mieterinnen und Mieter
Für Sie als Mieterin oder Mieter heißt es, dass Sie zukünftig schneller Ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln können. Bitte beachten Sie dabei die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sollte bei Ihnen in der Zukunft ein Umzug anstehen, teilen Sie uns dies bitte spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug mit. Aufgrund der neuen gesetzlichen Fristen ist eine An- oder Abmeldung nicht mehr rückwirkend möglich.
Falls bei einem Auszug keine rechtzeitige Meldung erfolgt, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Energie über Ihren Vertrag bezieht und Sie die Kosten tragen. Umgekehrt ginge eine verspätete Anmeldung eventuell zu Lasten Ihres Vormieters.
Tipps für Vermieterinnen und Vermieter
Führen Sie die MaLo-ID in den Wohnungsunterlagen auf. Zusätzlich sollten Sie neue Mieterinnen und Mieter auf die veränderten Regelungen hinweisen. Achten Sie zudem darauf, dass im Mietvertrag ein Hinweis enthalten ist, dass der Mieter selbst für die Anmeldung der Strom- oder gegebenenfalls Gasversorgung verantwortlich ist.