Stromgutscheine für Ihre MitarbeiterInnen
Einfach. Nachhaltig. Attraktiv.Ihr neuer Benefit für zufriedene MitarbeiterInnen
Als Arbeitgeber möchten Sie Ihren Mitarbeitenden etwas bieten, das wirklich zählt: finanzielle Entlastung und nachhaltige Energie. Mit dem MitarbeiterInnen-Stromgutschein der Stadtwerke Herne unterstützen Sie Ihre Belegschaft jeden Monat – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Unternehmen.
Warum dieses Benefit-Programm ideal für Ihr Unternehmen ist
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Ein starkes Signal für Wertschätzung
Die Energiekosten steigen – mit dem Stromgutschein geben Sie Ihren Mitarbeitenden spürbar finanziellen Spielraum und machen Ihren Arbeitsplatz attraktiver.
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Nachhaltige Benfits als Unternehmenswert sichtbar machen
Gemeinsam mit den Stadtwerken Herne fördern Sie nachhaltige Energie und stärken die regionale Versorgung – ein Pluspunkt für Ihr Employer Branding.
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Kein administrativer Aufwand für Ihr Unternehmen
Sie erhalten einfach individuelle Gutscheincodes für Ihre Mitarbeitenden. Abrechnung und Verrechnung laufen direkt über die Stadtwerke Herne.
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Attraktiver Vorteil – auch für Standorte außerhalb Hernes
Mit unserer Tochtermarke Energie von nebenan können auch Mitarbeitende außerhalb Hernes teilnehmen.
So funktioniert's
1. Sie schließen als Unternehmen die Kooperation mit uns ab.
2. Ihre MitarbeiterInnen wechseln (falls nötig) unkompliziert zu den Stadtwerken Herne oder Energie von nebenan. Der gesamte Wechselprozess, inklusive Kündigung beim bisherigen Anbieter, wird für Ihre Mitarbeitenden übernommen. Währenddessen bleibt die Stromversorgung selbstverständlich gesichert.
3. Wir senden Ihnen die individuellen Gutscheincodes zu. Sie können diese ganz einfach an Ihre Mitarbeitenden weitergeben. Die Mitarbeitenden lösen ihren Code anschließend online ein.
Wir beraten Sie gerne.
Wissenswertes zum Thema Mitarbeitergutscheine allgemein
1. Wer darf Mitarbeitergutscheine erhalten?
Grundsätzlich können alle Beschäftigten eines Unternehmens Mitarbeitergutscheine erhalten – unabhängig von Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Ausgenommen sind: Externe Dienstleister oder freie Mitarbeitende, die kein Arbeitsverhältnis haben.
2. Wie hoch darf der monatliche Gutscheinwert sein?
Der Gutschein darf pro Mitarbeiter maximal 50 Euro pro Monat (Sachbezugsfreigrenze) betragen.
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
3. Welche Voraussetzungen müssen Gutscheine erfüllen, um steuerfrei zu sein?
Damit ein Gutschein steuerfrei bleibt, muss er ein Sachbezug sein.
Das ist der Fall, wenn der Gutschein folgendermaßen gestaltet ist:
- Er ist zweckgebunden (z. B. Einkauf bei einem bestimmten Händler).
- Er ist kein Bargeld-Gutschein oder Geldersatzmittel.
- Er ermöglicht keine Auszahlung, Überweisung oder Wertübertragung.
- Er wird von einem Unternehmen ausgegeben, das die Vorgaben für Sachbezugskarten einhält.
5. Müssen die Mitarbeiter den Gutschein jeden Monat bekommen?
Nein.
Gutscheine können monatlich, unregelmäßig oder einmalig ausgegeben werden – solange der jeweilige Monat die 50‑Euro‑Freigrenze nicht überschreitet.
6. Dürfen nicht genutzte Beträge in den nächsten Monat übertragen werden?
Nein.
Eine Monatsgrenze bedeutet:
Nicht genutzte Werte dürfen nicht in Folgemonate übertragen werden.
Jeder Monat muss separat betrachtet werden.
7. Was passiert, wenn der Gutscheinbetrag einmal höher ist als 50 €?
Dann wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der übersteigende Betrag.