Direktvermarktung

Stromvermarktung aus Erneuerbaren Energien
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Direktvermarktung – Ihr Strom direkt am Markt

Die Direktvermarktung bietet Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die Möglichkeit, ihren Strom aktiv und gewinnbringend am Energiemarkt zu platzieren. Als Energieversorger unterstützen wir Sie dabei, das volle Potenzial Ihrer Anlage auszuschöpfen.

 

Seit 2016 gilt: Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp sind verpflichtet, in die Direktvermarktung zu wechseln.

Was bedeutet Direktvermarktung?

Statt einer festen Einspeisevergütung nach dem EEG wird der erzeugte Strom direkt an der Strombörse verkauft. Betreiber erhalten dabei entweder eine Marktprämie oder vermarkten den Strom vollständig eigenständig – je nach Modell und Förderstatus der Anlage.

Möglichkeiten der Direktvermarktung

Marktprämienmodell
 

Wenn Ihre Anlage förderfähig ist, können Sie den erzeugten Strom direkt an der Strombörse vermarkten und dabei von der sogenannten Marktprämie profitieren. Diese gleicht die Differenz zwischen dem Börsenpreis und dem gesetzlich festgelegten „anzulegenden Wert“ Ihrer Anlage aus.

 

Für Anlagen mit einer Leistung ab 1.000 kWp ist allerdings die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich, um den anzulegenden Wert zu bestimmen.

Sonstige Direktvermarktung

Bei der sonstigen Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt an der Strombörse verkauft – ohne staatliche Marktprämie. Der Anlagenbetreiber trägt dabei das volle Risiko von Preisschwankungen am Energiemarkt, hat jedoch auch die Chance, von günstigen Marktbedingungen und steigenden Preisen zu profitieren.

Post-EEG-Vermarktung

Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung stehen Betreiber vor der Herausforderung, ihre Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben. Gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen: Durch die Direktvermarktung kann der erzeugte Strom weiterhin gewinnbringend an der Börse verkauft werden.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Anschlussvergütung zu nutzen, die nach Ablauf der Förderperiode gezahlt wird – abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen und Marktmodellen.

Ihre Vorteile

  • Beratung

Individuelle Unterstützung bei der Auswahl Ihrer Optionen sowie fundierte Hilfe bei der Entscheidungsfindung.

 

  • Direktvermarktung

Attraktive Modelle zur Direktvermarktung Ihres erzeugten Stroms – für eine wirtschaftlich optimale Nutzung.

 

  • Technische Lösungen

Kompetente Beratung und Begleitung bei der technischen Modernisierung und Effizienzsteigerung Ihrer Anlagen.

 

  • Netzwerk

Vernetzung mit erfahrenen Dienstleistern und Fachleuten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Direktvermarktung verpflichtet?

Seit 2016 müssen Betreiber von Neuanlagen mit einer Leistung ab 100 kWp ihren Strom verpflichtend direkt vermarkten. Für kleinere Anlagen ist die Teilnahme freiwillig.

Was ist das Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell ist die häufigste Form der Direktvermarktung. Der Strom wird an der Börse verkauft, und der Staat zahlt eine Prämie, die die Differenz zwischen dem Börsenpreis und dem anzulegenden Wert ausgleicht.

Welche Vorteile bietet die Direktvermarktung?

  • Höhere Erlöspotenziale bei steigenden Börsenpreisen
  • Zugang zu neuen Vermarktungsmodellen (z. B. PPAs)
  • Voraussetzung für den Einsatz intelligenter Steuerungstechnik (z. B. Fernsteuerbarkeit)

Was ist die sonstige Direktvermarktung?

Hier erfolgt die Vermarktung ohne staatliche Förderung. Der Betreiber trägt das volle Marktrisiko, kann aber auch direkt von Preissteigerungen profitieren.

Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

Nach Ablauf der Förderperiode können Anlagen weiterhin betrieben und vermarktet werden – z. B. über die Post-EEG-Vermarktung oder durch Anschlussverträge mit Energieversorgern.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Direktvermarktung ist eine Fernsteuerbarkeit der Anlage erforderlich, damit der Energieversorger die Einspeisung flexibel steuern kann.

Wie läuft die Umstellung von EEG-Vergütung auf Direktvermarktung ab?

Die Umstellung erfolgt in der Regel durch einen Wechsel des Vermarktungsmodells beim Netzbetreiber. Wir unterstützen Sie bei der technischen Einrichtung (z. B. Fernsteuerbarkeit) und übernehmen die Anmeldung sowie die Kommunikation mit den Marktpartnern.

Was bedeutet „Fernsteuerbarkeit“ und warum ist sie notwendig?

Fernsteuerbarkeit bedeutet, dass Ihre Anlage aus der Ferne geregelt werden kann – z. B. zur Anpassung der Einspeisung bei Netzengpässen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für die Teilnahme am Marktprämienmodell und wird durch eine zertifizierte technische Einrichtung realisiert.

Welche Risiken bestehen bei der Direktvermarktung?

  • Schwankende Börsenpreise
  • Technische Anforderungen (z. B. Fernsteuerbarkeit)
  • Komplexere Abrechnungsprozesse
    Wir helfen Ihnen, diese Risiken zu minimieren und Ihre Vermarktung effizient zu gestalten.

Welche Vorteile habe ich als Betreiber durch die Zusammenarbeit mit einem Energieversorger?

  • Professionelle Vermarktung Ihres Stroms
  • Technische und kaufmännische Betreuung
  • Zugang zu Marktinformationen und Expertenwissen
  • Sicherheit und Transparenz bei der Abrechnung

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