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Abwendungsvereinbarung

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Abwendung einer Zählersperrung

Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, um eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.

 

Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt ist und vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist.

 

Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich kann meine Rechnung/Abschläge nicht bezahlen – was muss ich tun?

Wir finden eine Lösung – wichtig ist, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Unter der Telefonnummer 02323 / 592 – 560 erreichen Sie unsere Experten aus dem Forderungsmanagement. Unser Ziel in der aktuell schwierigen Situation ist es, mit Ihnen eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Ihr Anliegen rund um das Thema Forderungen können Sie auch per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-herne.de richten. 

Unsere Kundencenter:

KundenCenter Herne
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44623 Herne
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