Elektromobilität
Laden vor dem eigenen Laden
Jedes dritte Neufahrzeug in Deutschland hat mittlerweile ein Ladekabel. Für Unternehmen aller Branchen lohnt sich daher die Schaffung eigener Lademöglichkeiten. Belohnt wird das Engagement mit hohen Fördersummen – und dankbaren Gästen, Kunden und Mietern.
Das Elektroauto ist nicht mehr zu stoppen. Die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sprechen eine eindeutige Sprache: Im Dezember 2021 lag der Anteil vollelektrischer Pkw bei Neuzulassungen in Deutschland bei 21,3 Prozent, dazu kamen 14,4 Prozent Plug-in-Hybride. Zusammen machen also voll- oder teilelektrische Fahrzeuge mittlerweile mehr als ein Drittel des Marktes aus – eine beeindruckende Entwicklung.
Ob reine Stromer oder Plug-in-Hybride: Mehr als eine Million Fahrzeuge auf deutschen Straßen haben Stromdurst, und ihre Zahl wächst weiter rasant. Entsprechend dynamisch entwickelt sich daher auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Mehr als 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte meldete die Bundesnetzagentur im Dezember 2021. Tendenz ebenfalls stark steigend. Immer mehr Unternehmen knüpfen mittlerweile mit am Ladenetz. Die Förderung hierfür ist attraktiv: Der Staat schießt bis zu 900 Euro je nicht öffentlich zugänglichem Ladepunkt zu.
Aber es sind nicht nur die staatlichen Zuschüsse, die das privatwirtschaftliche Engagement befeuern: Für Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Argumenten, die für die Errichtung einer eigenen Ladeinfrastruktur sprechen – und das quer durch alle Branchen. Denn es lohnt sich in vielerlei Hinsicht für sie: weil sie ihren eigenen Fuhrpark auf Elektro umstellen. Weil es Kunden und Gäste anlockt, die selbst ein E-Auto fahren. Weil Wohnungsmieter Lademöglichkeiten brauchen. Oder weil immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Elektroauto zur Arbeit kommen.
So profitieren Unternehmen von eigenen Ladepunkten
Allgemeine Vorteile
- Langfristige Kostenersparnis aufgrund geringer Verbrauchskosten
- Attraktive Fördervorteile (bis zu 900 Euro pro Ladepunkt vom Staat)
- Imagegewinn
- Freie Fahrt in Dieselverbotszonen
- Steuervorteile für Dienstwagenfahrer
Mittelständische Unternehmen
- Steuervorteile für die Firmenflotte
- Attraktives Angebot für Privatwagen der Mitarbeiter
- Starker Service für Kunden und Besucher
Einzelhandel
- Wettbewerbsvorteil: Elektroautofahrer können während des Einkaufs laden
- Platzierung als „Point of Interest“ POI in Navigationssystemen
Hotellerie/Gastronomie
- Anreiz für Verbindung von Ladestopp und Gastrobesuch oder Übernachtung
- Platzierung als „Point of Interest“ POI in Navigationssystemen
Wohnungswirtschaft
- Service für Mieter mit Elektroauto
- Erfüllung gesetzlicher Plicht zur Schaffung von Ladeinfrastruktur (GEIG)
Aber was muss ich tun, um Ladpunkte auf meinem Firmengelände zu installieren? Welche Voraussetzungen sind nötig? Wie dimensioniere ich die eigene Ladeinfrastruktur richtig und welche Ladetechnik sollte ich einsetzen? Vor diesen und anderen Fragen stehen Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich des Themas annehmen.
Unterstützung erhalten sie von den Stadtwerken Herne, die als größter Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in der Stadt die nötige Expertise von A bis Z mitbringen. Mehr als 60 Stadtwerke-Ladepunkte gab es Ende 2021 in Herne. „Gemeinsam mit der Stadt stellen wir aktuell einen Ausbauplan zusammen“, erläutert Christian Tollkamp, Experte für E-Mobilität bei den Stadtwerken. „Diese ganzheitliche Betrachtung ist uns und der Stadt wichtig, um künftig eine gute Abdeckung entlang der konkreten Bedarfe im gesamten Stadtgebiet zu schaffen.“
Parallel unterstützen die Stadtwerke örtliche Firmen bei der Schaffung eigener Ladekapazitäten. „Auch hier wächst die Nachfrage nach Ladesäulen und Wallboxen enorm“, so Christian Tollkamp. „In Gesprächen mit unseren gewerblichen Kunden erörtern wir das Thema dann in der Regel zusammen mit dem Thema Photovoltaik. Denn sie mit eigenen Ladepunkten zu kombinieren, ist besonders attraktiv, weil das die Betriebskosten für die eigene Flotte enorm senkt.“
Die Stadtwerke Herne verstehen sich als Full-Service-Partner ihrer Kunden in Sachen Ladeinfrastruktur. „Wenn unser Kunde es wünscht, erledigen wir alles von der Beratung im Vorfeld über Planung, Auswahl der passenden Technik und Installation bis zu Betriebsführung, Wartung und Abrechnung – er muss sich dann um nichts kümmern“, umreißt Christian Tollkamp das Leistungsspektrum.
Akku des Firmenwagens laden im Nullkommanichts
Auch Schnellladetechnologie haben die Stadtwerke seit einiger Zeit im Angebot. Je nach Fahrzeugtyp ist der Akku dann mit bis zu 300 kW Ladeleistung im Nullkommanichts wieder voll. „Ob die Schnellladetechnik für ein Unternehmen sinnvoll ist oder ob man die Ladelösung kleiner dimensionieren sollte, klären wir in jedem Einzelfall gemeinsam mit unserem Kunden“, so Christian Tollkamp. „Ziel ist es immer, die jeweils sinnvollste Lösung für den jeweiligen Bedarf zu ermitteln und umzusetzen.“
In jedem Fall gilt: Wer sich für Ladepunkte auf dem eigenen Firmengelände entscheidet, bringt die Mobilitätswende und damit auch den Klimaschutz voran. Auch das belegen die aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes: Dank des steigenden E-Auto-Anteils sank der durchschnittliche CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw im Dezember 2021 um fast 13 Prozent.
Ihr Ansprechpartner
Christian Tollkamp
Experte der Stadtwerke Herne für Elektromobilität
christian.tollkamp@stadtwerke-herne.de
Tel.: 02323 592-345
Unsere Ladelösungen
Informieren Sie sich über unsere Produkte und Services rund um die Elektromobilität!
Mehr Lademöglichkeiten an Gebäuden
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Im März 2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den Ausbau der Lademöglichkeiten an Wohn- und Nichtwohngebäuden beschleunigen soll: das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es stellt neue Regeln für Gebäude mit Parkplätzen auf. Das Wichtigste in Kürze:
Neubau
Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden – eine Vorbereitung für die künftige Installation von Lademöglichkeiten also. Gleiches gilt beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen für jeden dritten Stellplatz. Zusätzlich muss an Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Renovierung
Bei größeren Renovierungen müssen an bestehenden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Werden bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen renoviert, muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Bestandsgebäude
Ab 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Das GEIG sieht auch eine Quartierslösung vor und die Möglichkeit, die Ladepunkt-Plicht bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen.
Ausnahmen
Das GEIG sieht Ausnahmen unter anderem für Nichtwohngebäude von kleinen und mittelständischen Unternehmen vor, die überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, außerdem für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten würden.